1. Einleitung

In der täglichen Beratungspraxis wird deutlich, dass der Versicherungsmakler sich regelmäßig wenig mit der Frage auseinandersetzt, welche Rechtsform für das von ihm betriebene Unternehmen optimal ist. Dabei lohnt es sich für den Versicherungsmakler, sich einmal ernsthaft mit den Gestaltungsalternativen bei der Rechtsformwahl auseinanderzusetzen. Der Versicherungsmakler kann auf diesem Wege messbare Vorteile für sich in Anspruch nehmen, sei es in steuerlicher Hinsicht, sei es in Ansehung der persönlichen Haftung oder aber sei es – in die Zukunft geblickt – zur Vorbereitung einer möglichst friktionslosen Übertragung des Unternehmens an einen geeigneten Nachfolger. Das Recht der Unternehmensumstrukturierung ist zwar eine recht beratungsintensive Materie, dies sollte allerdings keineswegs als Nachteil empfunden werden, vielmehr bietet das breite Spektrum der Umstrukturierungsmaßnahmen auch Raum dafür, durch einen perfekten Zuschnitt auf das Unternehmen größtmögliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Der vorliegende Artikel soll einen möglichen Weg präsentieren, der im Rahmen einer Umstrukturierung eingeschlagen werden kann, nämlich die Frage, wie ein von einer Einzelperson betriebenes Unternehmen in einer Kommanditgesellschaft (KG) aufgehen kann.

Betont sei in diesem Zusammenhang, dass der nachfolgende Artikel lediglich einen groben Überblick über die Möglichkeiten geben und kurz auf die neuralgischen Punkte eingehen soll. Eine Umwandlung kann im Einzelfall nur dann gelingen, wenn der Umwandlungsvorgang durch rechtlich und steuerlich versierte Personen begleitet wird.

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