Unternehmensumstrukturierungen
Ihre Brücke – wenn sich mal Schluchten auftun
Sie möchten die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern, etwa aus haftungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Erwägungen? Sie planen in absehbarer Zeit die Übergabe Ihres Unternehmens an einen Nachfolger und möchten bereits jetzt den Weg für die spätere Übertragung ebnen?
In diesem Zusammenhang kann das Einbringen des Einzelunternehmens in eine neu gegründete GmbH eine attraktive Gestaltungsmöglichkeit sein. Zunächst kann dadurch eine Haftungsbeschränkung erreicht werden. Der Einzelunternehmer haftet regelmäßig auch mit seinem Privatvermögen, ist hingegen eine GmbH Trägerin des Unternehmens, können die Gläubiger auf das Privatvermögen des Unternehmers grundsätzlich nicht zugreifen. Auch wird eine spätere Übertragung des Betriebs dadurch vereinfacht, dass lediglich die Anteile an der GmbH übertragen werden, die Unternehmensgegenstände selbst müssen nicht übergeben werden. Weiterer Vorteil ist, dass etwa die Courtagezusagen gegenüber der Gesellschaft bestehen und bei der Übertragung des Betriebs erhalten bleiben, was den Wert des Unternehmens erheblich steigert.
Wir zeigen Ihnen verschiedene Wege auf, wie Sie Ihr Einzelunternehmen in eine Gesellschaft einbringen können und finden für Sie die optimale Vorgehensweise. Dabei berücksichtigen wir auch stets steuerrechtliche Aspekte und ermitteln für Sie die Vorgehensweise, die eine schnellstmögliche Umsetzung gewährleistet, zeigen Ihnen haftungsrechtliche Risiken bei der jeweiligen Art der Unternehmensumformung und helfen Ihnen, diese Risiken zu minimieren.
Auch zu anderen Formen der Umstrukturierung bieten wir ausgewogene Beratung, sei es beispielsweise zur Verschmelzung oder zum Rechtsformwechsel.