Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr Schutz im Falle des Falles
Sie haben einen Antrag auf Leistungen von Berufsunfähigkeitsrente / Dienstunfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer gestellt? Ihr Versicherer lehnt ihren Antrag einfach ab?
BU-Antragstellung:
Gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Beantragung von Leistungen besonders schwierig und häufig schon Rechtsberatung erforderlich. Eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen sind zu prüfen, zu sortieren und geordnet beim Versicherer einzureichen. Der Versicherungsnehmer gerät hier schnell an seine Grenzen. Bereits in diesem frühen Stadium des Leistungsfalles beginnt die Weichenstellung für die gewünschte reibungslose und möglichst schnelle Abwicklung beim Versicherer. Eine Vielzahl von Leistungsfällen bearbeitet Rechtsanwältin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht seit über 15 Jahren mit besonderer Expertise und Weitblick sehr erfolgreich.
Rücktritt/Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen überprüfen Berufsunfähigkeitsversicherer auch, ob der Versicherungsnehmer möglicherweise vorvertraglichen Anzeigepflichten bei der Antragstellung verletzt hat. Ist der Versicherer der Ansicht, ein solcher Fall läge vor, erklärt er den Rücktritt bzw. eine Anfechtung. Der Versicherungsnehmer wird von einer solchen Erklärung in der Regel überrascht, hat er doch eine Leistungszusage vom Berufsunfähigkeitsversicherer erwartet. Frau Rechtsanwältin Pagel unterstützt Versicherungsnehmer rechtlich mit ihrer langjährigen Erfahrung auch in dieser sensiblen Situation sehr erfolgreich, insbesondere auch bei der Erreichung des eigentlichen Ziels, der Leistungserbringung.
BU-Ablehnung
Eine Ablehnung von Berufsunfähigkeitsleistungen durch den Versicherer kann viele Ursachen haben. Neben der bereits erwähnten Rücktritts- bzw. Anfechtungserklärung stützen sich Ablehnungen beispielsweise auch auf das Nichterreichen eines mindestens 50%igen Berufsunfähigkeitsgrades. Bei der Analyse und Aufarbeitung solcher Fälle und diffiziler auch medizinischer Sachverhalte sowie der rechtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche unterstützt Frau Rechtsanwältin Pagel mit Erfahrung und Kompetenz eine Vielzahl von Versicherungsnehmern.
BU-Nachprüfung
Ist der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung einmal eingetreten und der Versicherer in die Leistung eingetreten, hat der Versicherer weiterhin grundsätzlich das Recht auf Nachprüfung, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsleistungen auch weiterhin gegeben sind. Bei der Prüfung, ob diese Nachprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Ergebnis der Nachprüfung – im Falle einer Ablehnung weiterer Leistungen – korrekt ist, unterstützt Rechtsanwältin Pagel die Versicherungsnehmer mit besonderer Fachkunde ebenfalls.
Versicherungsmakler in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, begibt sich leicht in den Bereich der Rechtsberatung. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Besondere Schwierigkeiten werden immer wieder bei Selbständigen ersichtlich, schon bei der Erstellung des Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen aber auch in der weiteren Abwicklung des Leistungsfalles. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken für den Versicherungsmakler steht Rechtsanwältin Pagel rechtlich beratend zur Verfügung.