Honorare
Als Mandant haben Sie die Möglichkeit, mit uns ganz unterschiedliche Honorarvereinbarungen zu treffen. Stundenhonorar, Festpreis oder nach dem anwaltlichen Gebührenrecht.
Selbstverständlich sind wir sehr gern bereit, mit Ihnen einen Honorarstundensatz zu vereinbaren. Unser durchschnittlicher Honorarstundensatz liegt bei € 290,00 (netto) pro Stunde.
Als Versicherungsvermittler empfiehlt es sich auch, mit der Kanzlei Michaelis einen Rahmenvertrag zu vereinbaren. Die Konditionen sind für unsere VIP Mandanten exzellent. Sie können die Kanzlei Michaelis wie eine eigene Rechtsabteilung in allen außergerichtlichen Fragestellungen jederzeit kostenfrei beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen als Dauerberatungsmandant natürlich nicht. Sofern Sie Einzelmakler (bis 4 Mitarbeiter) sind, können Sie bereits zu einem Vorzugspreis von nur Euro 270,- (netto) als app-RIORI Nutzer die verbesserten Vorzugskonditionen für eine dauerhafte Zusammenarbeit erhalten. Außerdem erhalten Sie dann über die Kanzlei Michaelis eine zusätzliche Versicherungssumme von Euro 15.000.000,- (in Worten: Fünfzehn Million) für Ihre Versicherungsvermittlung. Dieser MICHAELIS Versicherungsschutz greift, wenn Ihre Versicherungssumme aus der Berufshaftpflichtversicherung aufgebraucht ist. Ein weiteres Stück Sicherheit für geringe Kosten. Schauen Sie sich gern die Versicherungsbedingungen genau an.
Eine Übersicht über die Leistungen finden Sie im Vertrag und in unserer Broschüre: „Wer braucht schon einen Anwalt?“:
Unseren attraktiven Rahmenvertrag finden Sie hier:
Für größere Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler* -innen bieten wir ebenfalls sehr kostengünstige und attraktive Sonderkonditionen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen an Herrn Rechtsanwalt Michaelis (per E-Mail).
Als Tagessatz, z. B. für Vortragsveranstaltungen, können Sie eine Tagespauschale in Höhe von € 2.500,00 (netto) zzgl. Reisekosten vereinbaren.
Des Weiteren besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass wir mit Ihnen einen Festpreis vereinbaren. Dieser ist je nach Umfang und Schwierigkeit der beauftragten Rechtsbegutachtung individuell zu vereinbaren. Fragen Sie einfach an, ob eine Festpreisvereinbarung in Ihrem Fall möglich ist.
Natürlich ist es auch möglich, dass wir eine rechtliche Beratung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes leisten. Hierfür ist immer ein sogenannter Streitwert maßgeblich. In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist es meist der Betrag, den Sie verlangen. Geht es um wiederkehrende Zahlungen, dann wird die wiederkehrende Zahlung in der Regel mit dem Faktor 3,5 multipliziert und sozusagen „gedeckelt“. Der Streitwert sind also nicht „ewige“ künftige Forderungsansprüche, sondern durch § 9 ZPO der Höhe nach begrenzt.
Ansonsten ist das Gebührenrecht äußerst kompliziert. Wir erstellen Ihnen daher gern eine Art individuellen „Kostenvoranschlag“.
Sie können aber auch versuchen, selbst die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu ermitteln. Insofern können Sie den beiliegenden Rechner vom Deutschen Anwaltsverein verwenden. Den finden Sie über diesen Link:
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Achtung, Sie verlassen unsere Internetseite. Für die Richtigkeit Ihrer Berechnung können wir selbstverständlich nicht einstehen. Die Berechnung ist ein grober Anhaltswert. Wir werden die Abrechnung aufgrund der gültigen gesetzlichen Regelungen vornehmen und überlassen Ihnen auch gern vor unserer Mandatierung eine individuelle Prozesskostenanalyse.
Wie Sie sehen, gibt es verschiedene Wege mit uns die Höhe der Gebühren zu vereinbaren, um auch Ihrerseits Kostensicherheit gewährleisten zu können.
Es ist immer unser Ziel, dass wir eine effektive, qualitativ hochwertige und auch vom Preis-Leistungs-Verhältnis angemessene rechtliche Beratung gewährleisten! Eine individuelle Abstimmung der Kosten unserer Beauftragung ist für unsere Mandanten natürlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Nutzen Sie einfach unsere Kontaktseite.