Lebensversicherung
Immer eine Generation voraus.
Sie haben eine kapitalbildende und/oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen? Sie haben oder möchten diese kündigen? Sie befürchten, dass der Versicherer Ihnen zu wenig aus dieser Versicherung zurückbezahlt hat?
In diesem Falle sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt des Vertrauens konsultieren. Im Rahmen von Lebensversicherungen gibt es vielerlei Probleme, die sich dem Versicherungsnehmer stellen können. Zum Einen zählt hier der niedrige Rückkaufswert bei Lebensversicherungen. Zum Anderen ist die Frage, ob der Versicherer Ihnen möglicherweise zu wenig ausbezahlt hat.
Wurden die Vertriebskosten für Ihren Vertrag richtig berechnet und auch abgerechnet? Wie hoch sind die Verwaltungskosten für die Lebensversicherung? Hat der Lebensversicherer die Courtage richtig abgeführt und auch diese in einem entsprechenden Zeitraum richtig umgelegt?
Viele Versicherungsnehmer stellen sich auch die Fragen, ob sie ihre Lebensversicherung kündigen bzw. widerrufen sollen, da sich aufgrund des Lebensversicherungsreformgesetzes 2014 (LVRG) die Beteiligung an den Bewertungsreserven ändert.
Wurden Sie von dem Versicherer auf Ihre Rechte hin richtig belehrt? Gilt für Sie möglicherweise eine erweitertes Widerrufsrecht, da der Versicherer Sie gar nicht oder falsch belehrt hat? Alle diese vorgenannten Punkte sind wichtig und ausschlaggebend für Ihre Planung der Altersvorsorge. Aus diesem Grunde sollten Sie immer und stets einen versierten Anwalt mit der Beantwortung Ihrer Fragen betrauen.