Sie haben kein Geld für einen guten Rechtsanwalt aber ein großes Problem? Der Versicherer will nicht zahlen? Dann können wir Ihnen weiterhelfen!

Zunächst einmal mit unseren sehr guten Fachanwälten für Versicherungsrecht. Wir haben diverse Spezialisten für das Versicherungsrecht, sodass wir Ihnen in allen Rechtsfragen und -lösungen optimal behilflich sein können.

Wenn Sie sich ein eigenes teures Klageverfahren gegen Ihren Versicherer nicht leisten können, dann prüfen wir natürlich zunächst, ob Sie staatliche Prozesskostenhilfe beantragen können. Möglicherweise geht auch der Staat dann für Sie mit den Prozesskosten in Vorleistung.

Eine andere Alternative besteht darin, dass Sie einen Teil Ihrer Forderungsansprüche an einen Prozesskostenfinanzierer abtreten, damit dieser für Sie vorab alle Verfahrenskosten vorfinanziert.

In der Regel sieht es so aus, dass Sie zwischen 20 und 30% Ihrer Forderungsansprüche abtreten müssen. In der Annahme, dass Sie natürlich gegen den Versicherer mit unserer Hilfe gewinnen, ist dies schon ein nicht kleiner Anteil. In Hinblick auf den Preis anderer Prozesskostenfinanzierer ist es hingegen günstig.

Eine Finanzierungsanfrage macht aber erst dann Sinn, wenn Ihr Forderungsbetrag wenigstens größer als Euro 100.000,- ist. In der Regel liegen dann die Finanzierungskosten bei ca. 25% Ihres Forderungsbetrags. Je höher Ihre Forderung ist und je schneller das Verfahren beendet wird, desto geringer ist der Anteil (Preis) des Prozesskostenfinanzierers. Natürlich sind wir Ihnen bei der individuellen Abklärung dieser Kostenhöhe selbstverständlich behilflich.

Wir begleiten gerne Ihre versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht und geben Ihnen zuvor eine klare Prognose zu Ihren individuellen Erfolgsaussichten. Wenn wir die Empfehlung für Sie aussprechen, wird der Prozesskostenfinanzierer höchstwahrscheinlich auch unserer Empfehlung entsprechen und Ihnen einen Vertragsabschluss anbieten.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir Ihnen behilflich sein dürfen. Wichtig ist es ja zu wissen, dass es neben einer guten Rechtsschutzversicherung auch noch diese letzte Möglichkeit gibt, Ihre berechtigten Ansprüche bundesweit erfolgreich vor Gericht durchzusetzen, ohne dass Sie ein eigenes Kostenrisiko haben! Alle Kosten wie die Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und auch die Anwaltskosten werden für Sie übernommen.

Wie hoch die gesetzlichen Gebühren in Ihrer Angelegenheit sind, können Sie über den Prozesskostenrechner ermitteln. Geben Sie als Streitwert den Betrag Ihrer Forderung ein. Den Prozesskostenrechner finden Sie unter diesem Link:

Ihr,

Stephan Michaelis