Oliver Timmermann

Rechtsanwalt – Versicherungsrecht, Wirtschaftsmediator

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Fachgebiete

Die Person

Nach den obligaten juristischen Staatsexamina (absolviert in Schleswig bzw. Berlin) stand, sofort nach Erhalt der anwaltlichen Zulassung 1998, das Wirtschaftsstraf- und Revisionsrecht ganz oben auf der Liste seiner fachlichen Interessen. Nach einem ersten Standortwechsel in die bayerische Landeshauptstadt München ab 2001, wurde das Zivilrecht – Mutter aller Jurisprudenz – jedoch zum Leitstern. Hier bot sich zunächst das gewerbliche Mietrecht als seriöses, gutes BGB-Vertragsrecht an, um die von ihm geschätzte Grundlagendogmatik des Rechtes zu festigen.

Seinerzeit begann aber auch schon die Begeisterung für das Vertriebsrecht. Dies geschah anfangs in Gestalt des Franchiserechtes, das sich langsam in Deutschland etabliert hatte.

Gelegentlich eines „beruflichen Ausflugs“ in die Welt einer Versicherung (die DEBEKA), wurde Rechtsanwalt Timmermann schließlich die Vertriebsbranche im Versicherungswesen mit all ihren interessanten Verzweigungen und Fragestellungen bekannt und vertraut.

Danach war er ausschließlich anwaltlich im Schwerpunkt für das Versicherungsvertriebsrecht tätig und ist ab 2018, zurück in Hamburg, für die Kanzlei Michaelis höchstvorwiegend für dieses Rechtsgebiet engagiert. Seine tiefe fachliche Expertise können Sie auch seinen vielfältigen Fachartikeln zum Versicherungsvertriebsrecht entnehmen. Mit seinen Fachartikeln setzt er immer wieder neue Rechtsimpulse für juristische Fachgespräche.

Der Beruf des Anwalts kann nach seiner festen Überzeugung nicht als irgendein „Job“ ausgeübt werden. „Tante Iustitia“ ist eine alte, raffinierte und ebenso zänkische Standespatronin, die Nachlässigkeit und Gleichmut gegenüber den Anforderungen einer Fallbearbeitung sofort mit „Falkenkrallen“ bestraft. „Zeitdruck“ und „Entscheidungszwang“ gelten ihr nur als lahme Ausreden von Heloten, die bestenfalls zu ihren Wasserträgern verkommen. Die Faszination dieses Berufes ist es, am Puls der Lebenswirklichkeit – und der geht insbesondere im Vertriebsrecht sehr schnell – mit eigener Sprache etwas gestalten zu können. Deshalb ist der Rechtsanwalt, vielleicht stärker als dies in anderen Branchen der Fall ist, aufgefordert, sich und sein Handeln stets skeptisch zu reflektieren und zu hinterfragen.

Daher hat Herr Timmermann früh begonnen, über ausgewählte Themen, die ihn beruflich stark beschäftigten, auch methodisch Zeugnis abzulegen. Diese Rückversicherung mit den fachlichen Grundlagen ist quasi die „prudentia“ im Begriff „Jurisprudenz“. In einem dynamischen Rechtsgebiet, wie dem Vertriebsrecht, ist dies nach seiner Auffassung in noch weit größerem Maße erforderlich. Als Begleiterscheinung freut sich Rechtsanwalt Timmermann darüber, dieserart mittlerweile in fruchtbarem Austausch mit vielen fachlichen Impulsgebern des Rechtszweiges zu stehen.

Zuletzt möchte er auch auf seine wachsende Begeisterung für das „Compliance-Rechts“ hinweisen. Dessen präventiver Ansatz wird in Zukunft immer wichtiger werden. Rechtsanwalt Timmermann: Ich werde nicht müde, dessen Bedeutung immer wieder auch für die Versicherungsvertriebsbranche zu betonen: „puto compliance significans!“.

Kurzum: Rechtsanwalt Timmermann ist im Versicherungsvertriebsrecht eine anerkannte, erfahrene und angesehene Persönlichkeit mit außerordentlicher Fachkompetenz!

Vita

  • Baujahr 1969
  • 1. Staatsexamen in Schleswig 1995
  • 2. Staatsexamen in Berlin 1998
  • RA in HH und München
  • Ass. jur für die Debeka in München