Datenschutzrecht
Entspricht Ihre Büroorganisation dem Datenschutz?
Gehen Ihnen anvertraute Daten verloren, oder werden Daten „missbräuchlich“ verwendet, stellt sich die Frage, nach dem Schadensersatz/Schmerzensgeld für den Betroffenen. Hat der Betroffene einen Schaden erlitten, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, so kann es zu erheblichen Konsequenzen für denjenigen kommen, dem die Daten einmal anvertraut wurden, beispielsweise zum Zwecke einer Vertragserfüllung.
Werden Ihnen Daten von Kunden anvertraut? Dies können „normale“ personengebundene Daten, wie Name und Adresse sein, aber auch „besondere Arten“ personengebundener Daten, beispielsweise Angaben zu Erkrankungen oder Religionszugehörigkeiten.
Kommen Sie der vom Gesetz verlangten Sorgfalt im Umgang mit den Daten Ihrer Kunden angemessen nach? Aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Sorgfaltspflichten im Umgang mit personengebundenen Daten, die erhebliche Anforderungen an Ihre Büroorganisation stellen.
Sind in Ihrem sämtliche Personen, die Zugriff auf Daten haben könnten auf das Datengeheimnis verpflichtet? Sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet? Gewährleistet Ihre Büroorganisation Zutritts-, Zugangs- und Weitergabekontrolle?
Hierbei handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung der Anforderungen, die der Datenschutz an Ihre Büroorganisation stellt.
Für konkrete Maßnahmen und Beratungen steht Ihnen die Kanzlei Michaelis gern zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit Herrn Dipl.Ing. Harald Müller-Delius bietet die Kanzlei Michaelis Ihnen eine Analyse Ihres Datenschutzstatusses und eine hierauf aufbauende Beratung an. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.