Arbeitsrecht
Ganzheitlich individuell
Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, leitender Angestellter, Betriebsrats- oder Gewerkschaftsmitglied sind, wir beraten Sie gern in allen Fragen des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechtes. Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, einen Fall von allen Seiten aus zu betrachten, ganzheitlich zu erfassen, gutachterlich zu analysieren, sowie die Strategien der Gegenseite zu erkennen und eine individuelle und maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Sie sind Arbeitgeber?
Sie wollen das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden? Wollen Sie sich von einem Mitarbeiter trennen, so ist es wichtig, neben den gesetzlichen Voraussetzungen einer möglichen Kündigung alle weiteren Alternativen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und deren Vorgehensweise zu kennen und darüber hinaus taktisches Geschick zu beweisen.
Sehen Sie sich (finanziellen) Forderungen von Angestellten ausgesetzt? Macht Ihr Mitarbeiter Forderungen geltend, so ist neben der Prüfung des Vorliegens der vertraglichen und der gesetzlichen Voraussetzungen stets eine fristgerechte Geltendmachung der Ansprüche zu kontrollieren. Oftmals lassen Ausschlussfristen bereits eine Vielzahl von Ansprüchen nach einigen Monaten verfallen.
Prävention: Wie gestalte ich Arbeitsverträge richtig? Damit ein Arbeitsvertrag möglichst rechtssicher ausgestaltet ist, sind neben Kenntnissen der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage stets auch die individuellen Verhältnisse der jeweiligen Parteien zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte der Arbeitsvertrag immer die kollektiven Rechte betrieblicher und überbetrieblicher Schutzvertretungen des Arbeitnehmers beachten. Die richtige Vertragsgestaltung ist immer der erste Schritt, um in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gewinnen zu können.
Richtige Betriebsorganisation: Sie möchte Ihren Betrieb umstrukturieren? Sie planen eine betriebliche Änderung in Form einer Betriebsschließung, -übertragung oder -verlegung. Bei betrieblichen Änderungsprozessen ist die Umsetzung von Umstrukturierungen sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen unumgänglich. Hier muss umfassend auch arbeitsrechtlich gestaltet werden.
Sie sind Arbeitnehmer?
Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt ? Gerade in einer derartig existenzgefährdenden Situation ist schnelles Handeln wichtig. Selbstverständlich müssen Sie ungerechtfertigte Kündigungen nicht akzeptieren. Gegen eine Kündigung, egal ob außerordentlich (fristlos) oder ordentlich (fristgemäß), besteht für Sie z.B. die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Nach einer Wirksamkeitsprüfung muss die sogenannte Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingelegt werden.
Wurde Ihr Gehalt nicht ordnungsgemäß an Sie ausgezahlt ? Die Hauptpflicht des Arbeitgebers liegt neben der Zurverfügungstellung des Arbeitsplatzes hauptsächlich in der ordnungsgemäßen Abrechnung sowie Auszahlung ihres Gehaltes. Zum Grundgehalt können weitere Vergütungsbestandteile, wie Zuschläge, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie weitere arbeitsvertragliche oder sogar tarifliche Zulagen gehören. Oftmals ist auch hier schnell zu reagieren, da immer mehr Tarif- und auch Arbeitsverträge zeitliche Verfallklauseln enthalten, welche zum vollständigen Verlust der Ansprüche bereits nach einigen Monaten führen können.
Werden Sie von Kollegen und/oder Vorgesetzten gemobbt oder werden Ihnen Rechte verweigert ? Werden Sie von Ihren Kollegen oder Ihrem Vorgesetzten in Ihrer Persönlichkeit und Würde herabgesetzt oder sogar aufgrund Ihrer Rasse oder Religion, Ihres Alters oder Geschlechts diskriminiert ? Selbstverständlich müssen Sie dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. In einer solchen Situation ist es jedoch wichtig, zu wissen, an wen man sich wenden kann, um eine friedliche und diplomatische Lösung zu finden.
Werden Ihre Rechte auf Mutterschutz oder Elternzeit, wird Ihr Wunsch auf Verkürzung der Arbeitszeit oder einfach nur Ihr Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz verweigert, so ist neben der rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruches stets eine sachliche Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber der Schlüssel zum Erfolg.
Ist Ihr Arbeitszeugnis mangelhaft ? Auch nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie noch Ansprüche, welche geltend gemacht werden können. So hat jeder Arbeitnehmer zunächst das Recht auf die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Dieses muss selbstverständlich der Wahrheit entsprechen und darf ihre Leistung nicht schlechter darstellen, als sie war. Die meisten Arbeitgeber bedienen sich hierbei einer besonderen Zeugnissprache, welche auf den ersten Blick wohlwollend erscheint, jedoch bereits ein befriedigendes oder noch schlechteres Zeugnis darstellt. Wir überprüfen Ihr Zeugnis gern.
Suchen Sie rechtliche Unterstützung zu diesen oder anderen arbeitsrechtlichen Fragen, so stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie Frau Rechtsanwältin Sarah Kolß jederzeit beratend zur Verfügung.