Sofortkontakt: 040 888 88 777
  • 0Shopping Cart
Kanzlei Michaelis
  • Startseite
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Büroleitung
    • Kooperationen
    • Honorare
    • Karriere
    • Referenzen
    • Serviceleistungen Mitarbeiter
    • Presse
    • Beschwerde
    • Gutschein Boutique
  • Beraterteam
    • Stephan Michaelis LL.M.
    • Dr. Jan Freitag
    • Kathrin Pagel
    • Oliver Timmermann
    • Fabian Kosch
    • Dr. Robert Boels
    • Markus Kirner
    • Svenja-Martina Burmeister
    • Sarah Kolß
    • Judith Pötter
    • Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
  • Service
    • All-Risk Michaelis Cover
    • Geschenke Shop
    • Download für Versicherungsmakler
    • Ihr kostenfreies hochwertiges Kundenmagazin
    • Gerichtsurteile
    • Expertenbeirat für Vermittler und Makler
    • Prozesskostenfinanzierung
  • VIP-Chat
  • Rechtsgebiete
    • Betriebsschließungsversicherung
    • ArbR, BankR, Datenschutz
      • Arbeitsrecht
      • Bankrecht
      • Datenschutzrecht
    • Versicherungsrecht
      • Handelsvertreterrecht
      • Lebensversicherung
      • Maklerrecht
      • Unfallversicherung
      • Versicherungsrecht
      • Haftpflichtversicherungen
      • Dienstunfähigkeitsversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Gewerblicher Rechtsschutz
      • Markenrecht
      • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschafts- und Vertragsrecht
      • Personengesellschaftsrecht
      • Unternehmensumstrukturierungen
      • GmbH-Recht
  • Mediathek
    • Audiothek
    • Videothek
    • Bibliothek
      • Stephan Michaelis LL.M.
      • Dr. Jan Freitag
      • Kathrin Pagel
    • Urteilsdatenbank Betriebsschließungsversicherung
    • Quotelung Übersicht
    • Aktuelle Termine
    • Interviews
    • Archiv
    • Newsletter
    • News
    • Lexikon des Versicherungsrechtes
    • Weiterbildungsreise nach Transsilvanien
    • Weiterbildung
      • Weiterbildung 2023
        • Maklerstammtisch Präsentationen
        • Der Weiterbildungskalender 2023
        • Maklerstammtisch 08.02.2022
    • Newsletter anmelden
  • Bücher
  • Vollmacht
  • Kontakt
  • Shop
    • Audiothek
    • Maklerbeirat
    • Michaelis Lounge
    • Ölgemälde in Gold
    • Beratung vor Ort
    • Online-Vorträge
    • Bücher
    • UNIVERSITY of LIFE
  • Suche
  • Menu

Unfallversicherung

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Erleiden Privatpersonen eine körperliche Beeinträchtigung in Folge eines Unfalls, so sind die damit zusammenhängenden Kosten nicht das Erste, an das der jeweils Betroffene zu denken vermag.

Die Unfallversicherung soll helfen, die finanziellen Kosten, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen, zu bewältigen. Nicht selten lehnen die Versicherer in solchen Fällen einen Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers jedoch ab, unter der Behauptung, es läge kein Unfall i. S. d. AUB vor.

Grundsätzlich wird unter einem solchen Unfall ein plötzliches, von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis erkannt. Einzelne besondere Umstände sind vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung jedoch nicht umfasst. Dies können beispielsweise ungeschickte Eigenbewegungen sein oder aber Bewusstseinsstörungen, wie exemplarisch Alkoholisierung.

Ein beliebter Leistungsverweigerungsgrund ist darin zu erkennen, dass der Versicherer angibt, eine Invaliditätsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes nicht fristgerecht erhalten zu haben. In der Regel muss die Invalidität binnen Jahresfrist nach dem Unfall eingetreten sein. Die diesbezügliche Bescheinigung gilt als Anspruchsvoraussetzung für die Leistung des Unfallversicherers. In Fällen, in welchen sich der Versicherer auf die Fristsäumnis nicht berufen darf, beraten wir gern.

Auch findet sich in den Leistungsablehnungen der Versicherer oftmals der Verweis auf einen unfallunabhängigen Mitwirkungsanteil. In diesen Fällen wird seitens des Versicherers gern behauptet, die körperliche Beeinträchtigung ist nicht erst auf Grund des Unfalls eingetreten, sondern der Versicherungsnehmner sei bereits vor dem Unfall gesundheitlich vorgeschädigt gewesen. Dies berechtigt den Versicherer in der Regel, eine Kürzung in Höhe eben dieses Mitwirkungsanteils vorzunehmen.

Wir empfehlen Ihnen zudem stets auch bei Erhalt einer Leistung durch den Versicherer im Bereich des Unfallversicherungsrechtes eine Überprüfung vornehmen zu lassen, da sich der Versicherer bedingungsgemäß vorbehält, die Invalidität durch einen eigenen Mediziner überprüfen zu lassen. Schon auf Grund der Tatsache, dass eben diese Mediziner eine Vielzahl von Aufträgen von der Versicherungsgesellschaft erhalten, raten wir stets an, nicht nur die rechtliche Komponente, sondern auch die medizinischen Behauptungen überprüfen zu lassen, da erst durch eben diese Gutachten oftmals der Vorwurf einer Vorschädigung erhoben wird, was dem Versicherer Tür und Tor zu einer Kürzung eröffnet. Darüber hinaus sind die in dem Gutachten angegebenen medizinischen Folgen anhand der Gliedertaxe oftmals zu niedrig angegeben, um auf diese Weise den Versicherer aus der Leistungsverpflichtung zu entlassen.

Hinsichtlich all dieser Fragestellungen beraten und vertreten wir Sie gern.

Ansprechpartner

Kathrin Pagel

Juli 19, 2018
Fachanwältin für Versicherungsrecht
https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2018/06/pic-pagel.jpg 417 299 Alexander https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo-Michaelis.svg Alexander2018-07-19 23:02:072023-02-09 14:44:06Kathrin Pagel

Beraterteam

Stephan Michaelis LL.M.
Versicherungsrecht und Versicherungsmaklerrecht
Dr. Jan Freitag
Arbeitsrecht
Kathrin Pagel
Versicherungsrecht
Oliver Timmermann
Vertriebs-und Versicherungsrecht
Dr. Robert Boels
Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Markus Kirner
Rentenberater, Spezialist für die betriebliche Altersversorgung
Fabian Kosch
Versicherungs-, Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
Svenja-Martina Burmeister
Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht
Sarah Kolß
Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht
Judith Pötter
Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Bankrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Datenschutzrecht
Dienstunfähigkeitsversicherung
Gesellschafts- und Vertragsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
GmbH-Recht
Haftpflichtversicherung
Handelsvertreterrecht
Kreditvertragsrecht
Lebensversicherung
Maklerrecht
Markenrecht
Personengesellschaftsrecht
Umstrukturierungen
Unfallversicherung
Versicherungsrecht
Wettbewerbsrecht

Kanzlei

Über uns
Karriere
Honorare
Kontakt | Anfahrt
Impressum
Datenschutz
AGB
Disclaimer

Service

Ausgleichsanspruch
Download
Kanzlei-Kooperationen
Lexikon
Vollmachten

Social Media

Facebook
Youtube
Xing

Apps

Kontakt

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
info@kanzlei-michaelis.de
Tel. +49 40 88888-777
Fax +49 40 88888-737

Partnerschaftsregister

Hamburg PR 251
Ust.-IdNr.: DE204135896

Berufsrechtliche Regelung

Bundesrechtsanwaltsordnung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsordnung für Rechtsanwälte

© KANZLEI MICHAELIS RECHTSANWÄLTE
PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}