Quelle: Artikel veröffentlicht am 20.04.2018 auf http://www.procontra-online.de von Stefan Terliesner
Beim Thema Servicegebühren fehlt den meisten Vermittlern noch der Mut. Dabei räumt der Gesetzgeber genügend Freiheiten ein, das schwindende Courtageniveau zu kompensieren. Experten sehen hier hohes Potenzial.
Für einen Juristen sind die an Makler gerichteten Worte eindeutig: „Lassen Sie sich mehr Services vergüten. Seien Sie frei in der Gestaltung, wann Sie wofür Geld beim Kunden nehmen. Sie dürfen Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, wenn jene nichts mit der Vermittlung zu tun haben. Für die Vermittlung bekommen Sie Courtage. Für den Service können Sie eine Gebühr verlangen. Nach oben gibt es kaum Deckelungen, es sei denn, Ihre Forderung ist Wucher.“
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