Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

wir wünschen Ihnen ein gesundes, fröhliches und erfolgreiches neues Jahr! Zur Unterstützung Ihres beruflichen Erfolges möchten wir Ihnen auch dieses Jahr wieder zahlreiche und abwechslungsreiche Weiterbildungsangebote zur Verfügung stellen. Wir habe viele interessante Themen für Sie vorbereitet.

Zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht unterstützen wir Sie auch im Jahr 2024 mit zahlreichen und vielseitigen, thematisch-abgestimmten Vorträgen aus unserem Hause. An unseren eigens ausgearbeiteten Vorträgen können Sie mindestens einmal monatlich ganz bequem online teilnehmen. Diese juristischen Fachinformationen stellen wir Ihnen selbstverständlich KOSTENFREI zur Verfügung. Alle Veranstaltungen sind Live und wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Neben unseren regelmäßigen Online-Vorträgen können Sie auch aus unserem monatlich versendeten Newsletter aktuelle und relevante rechtlichen Informationen zur Branche beziehen. Und auch in diesem Jahr treffen Sie unsere Referenten auch wieder bei ihren Vorträgen auf den PROFINO-Messen.

Wichtige technische Informationen zu sämtlichen Online-Veranstaltungen:

Vorab erteilen wir Ihnen den Hinweis zum sogenannten „Aktivitätenmonitor“, welcher durch Sie selbst regelmäßig aktiv in der Weiterbildung bedient werden muss, um Ihre Teilnahme an unseren Seminaren nachweisen zu können. Sobald Sie den Aktivitätenmonitor nicht bedienen oder aus technischen Gründen der Anwesenheitsnachweis entfällt, kann natürlich keine Bestätigung Ihrer durchgängigen aktiven Teilnahme bestätigt werden! Es kann nur die vom Computersystem am Ende des Vortrages erfasste (restliche) Teilnahmezeit von diesem automatisch bestätigt werden.

Am Ende der Weiterbildung müssen Sie bitte Ihr Weiterbildungszertifikat selbst downloaden! Durch diese technische Autonomität stehen uns leider keine Möglichkeiten offen, Ihnen im Nachhinein etwas nachzuweisen oder auszustellen. Wir bitte hierfür vielmals um Verständnis.

Unsere mittlerweile mehr als 25-jährige Erfahrung zum Thema Aus- und Weiterbildungen im Bereich des Versicherungsbetriebs – sichergestellt durch unsere erfahrenen Referenten – gewährleisten Ihnen bereits seit vielen Jahren rechtlich relevanten Inhalte mit stetigem aktuellem Praxisbezug für Ihren beruflichen Alltag als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler.

Unseren Livestreams können Sie pünktlich zum vorab angekündigten Zeitpunkt über unsere Website oben auf der Startseite beitreten. Dank der technischen Mittel der heutigen Zeit ist es unserem Moderator, jener ist in der Regel Herr Rechtsanwalt Stephan Michaelis persönlich, zusätzlich möglich, Ihre Fachfragen, welche Sie uns direkt per E-Mail zukommen lassen können, live in den Vortrag des Referenten einfließen und beantworten zu lassen.

Nachfolgend finden Sie unsere Vortragsübersicht für das Jahr 2024, in welcher Sie hoffentlich spannende und für Sie persönlich relevante Themenschwerpunkte finden, sodass Sie diese direkt in Ihrem Terminkalender notieren können, um sie nicht zur verpassen.

WEITERBILDUNGSKALENDER 2024


02.01.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 09.01.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Aktuelles zur betrieblichen Krankenversicherung

Referent: Markus Kirner

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man vermutlich auch daran, dass immer mehr Kranken-versicherungsunternehmen mit Budgettarifen an dieser rasanten Entwicklung teilhaben wollen. Dies vergrößert nicht nur das Angebot der Versicherungsmakler an Ihre Kunden, sondern führt auch dazu, dem Kunden einen umfassenden Marktüberblick geben zu müssen. Anders als noch vor einigen Jahren mit zunächst 3 Anbietern ist nun auch in diesem Segment Marktanalyse die Grundlage der Beratung. Dabei lohnt auch der Blick ins „Kleingedruckte“, um das richtige Angebot für den Kunden zu finden.

Worauf man achten und worüber man mit dem Kunden sprechen sollte, erfahren Sie im „Maklerstammtisch bKV“ mit Rentenberater Markus Kirner im Gespräch mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis.


Onlinefachinformationen am 30.01.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

CyberRisiken 2024 für Finanzdienstleister
– empirische Erfahrungen und Prävention

Referent: Harald Müller-Delius

Was aus den vielen Jahren der Datenschutzberatung bei Versicherungsmaklern sich als bewährt herausgestellt hat, mit was der Maklerinnen und Makler zukünftig zu rechnen haben und wie man sich am besten vor Pannen und Risiken schützt!

Inhaltlich erwarten Sie hierzu folgende Themen:

• aktuelles Umfeld für Cyber-Risiken im Versicherungsvertrieb
• welche Cyber-Risiken den Makler am meisten treffen
• praktische Beispiel für Do und Don’t
• praktische Werkzeuge zur Einschätzung der aktuellen Risikosituation
• Prävention und Praxis-Tipps zur Reduzierung und Minimierung
• Ausblick 2024: was kommt noch alles? KI, ChatBots, DORA, DSGVO

Diesen wichtigen Vortrag von Herrn Harald Müller-Delius sollten Sie nicht verpassen!


01.02.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 13.02.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Erbrecht mit Bezug auf die Unternehmensnachfolge

Referenten: Notar Dr. Jan Hupka & Dr. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht

Haben Sie sich schon mit den folgenden Fragen beschäftigt:

Wer erbt eigentlich mein Unternehmen, wenn ich sterbe?
Welche Rolle spielt dabei Rechtsform meines Unternehmens und kann ich diese ggf. ändern?
Wie sorge ich gesellschaftsrechtlich vor, damit das Unternehmen gut weiterläuft?
Wie erbt mein Ehepartner bei der Unternehmensnachfolge?
Was ist eine „vorweggenommene Erbfolge“?
Und wie verhindere ich, dass mein Unternehmen aufgrund meines Todes zu viel Liquidität verliert?
Was passiert eigentlich, wenn ich handlungsunfähig werde?

Diesen und weiteren relevante Fragen wollen wir im Vortrag nachgehen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben.


Jährliche Fachtagung der Kanzlei Michaelis an der Bucerius Law School in Hamburg

Thema: Unternehmensnachfolge

20.02.2024 (Dienstag) von 13:00-19:00 Uhr
(ca. 5 Stunden Weiterbildungszeit) an der Bucerius Law School, Hamburg

Hier geht´s zum Tagungsablauf mit der Einladung!

Verpassen Sie die interessanten Vorträge nicht und kommen Sie persönlich vorbei! Formlose Anmeldung genügt.
Online-Live-Streaming auch über die Internetseite der www.Kanzlei-Michaelis.de

Referenten: Prof. Dr. Hans Peter Schwintowski, Stephan Michaelis LL.M., Sarah Kolß, Dr. Jan Freitag, Oliver Timmermann, Fabian Kosch, Markus Kirner, Dr. Robert Boels, Matthias Göcke, Maxine Adams und Dr. Dominik Reinartz.

Moderation: Tilman Freyenhagen

Diese interessante Weiterbildungstagung sollten Sie nicht verpassen! Wir danken der Attikon AG als Sponsor für die finanzielle Unterstützung zu den Räumlichkeiten und der Verpflegung.


01.03.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 05.03.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Rechte und Pflichten im Handelsvertreterrecht //
wo liegen die Probleme im „Graubereich“?

Referent: Sarah Kolß, Rechtsanwältin

Die §§ 86, 86a HGB sind mit Pflichten des Handelsvertreters bzw. des Unternehmers überschrieben. Der Handelsvertreter hat sich danach zum Beispiel um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und der Unternehmer hat die in den §§ 87 ff. HGB geregelten Provisionen zu zahlen. So weit, so einfach.

Aber welche Probleme tauchen regelmäßig im Alltag auf? Welche bei der Beendigung des Vertrages?

Diese Themen sind u.a.:

– Weisungen durch den Unternehmer?
– Zulässige Provisionskürzungen bei mangelnder Betreuung?
– Kundenverarbeitungsprogramme und weitere Softwarekosten?
– Kundendaten und andere Geschäftsgeheimnisse?
– Beendigungsgründe und Ausgleichsanspruch?

Natürlich werden wir in unserem Vortrag nicht nur aufzeigen, zu welchen Problemen es kommen kann, sondern Ihnen hilfreiche Tipps und Lösungen aus der täglichen Praxis an die Hand geben. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!


Onlinefachinformationen am 19.03.2024 von 17:00-18:30 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Aktuelle Rechtsprechung aus der Personenversicherung

Dieser Maklerstammtisch wurde auf den 29.10.2024 verschoben.

Referent: Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte die wesentliche Rechtsprechung hierzu kennen. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Besondere Schwierigkeiten werden immer wieder bei Selbständigen ersichtlich, schon bei der Erstellung des Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen aber auch in der weiteren Abwicklung des Leistungsfalles. Rechtsanwältin Pagel bespricht und kommentiert für Sie, mit vielen Praxistipps, die neueste Rechtsprechung zur Vermeidung und Umgehung von Haftungsfallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken für den Versicherungsmakler steht Rechtsanwältin Pagel auch neben dem spannenden Vortrag rechtlich beratend zur Verfügung.


02.04.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 23.04.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Verleihung des Qualitätsaward 2024 für die besten BU-, DU-, EU-Tarife und BU-Optionen

Referent: Bert Heidekamp & Stephan Michaelis, Rechtsanwalt

Das Verbrauchermagazin Guter Rat in Zusammenarbeit mit fairTest.de, Bert Heidekamp verleihen dem QUALITÄTS-AWARD 2024 für die besten Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung und Kindervorsorgetarife mit BU-Option.

Die Bewertung und Analyse der unterschiedlichen Tarifkonzepte erfolgte durch Herrn Bert Heidekamp.

Im Rahmen dieser Liveübertragung erfahren Sie nicht nur die Bewertungsparameter zur Beurteilung der unterschiedlichen Tarifgestaltungen. Sie erfahren auch, welche Unternehmen Testsieger mit den angebotenen Versicherungsbedingungen sind.

Besonders interessant sind natürlich die umfassenden Bewertungskriterien, die für eine qualitativ hochwertige Berufsunfähigkeits- und Kindervorsorgeversicherung stehen. Wir sind gespannt auf diese Bewertungskriterien, die der Sachverständige Herr Bert Heidekamp für seine Analyse zugrunde legt. Gespannt sind wir natürlich auch auf die Versicherer, die aufgrund ihrer verbraucherfreundlichen Versicherungsbedingungen mit dem Award ausgezeichnet werden.

Sie sind herzlich eingeladen, an der Verleihung des QUALITÄTS-AWARD 2024 für die besten Tarife live teilzunehmen!


Onlinefachinformationen am 30.04.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Wie schafft es ein/e Versicherungsmakler:in die Zulassung zu verlieren?

Referent: Oliver Timmermann, Rechtsanwalt

Der Verlust einer Berufszulassung ist vermutlich das Schlimmste, was einer Versicherungsmaklerin oder einem Versicherungsmakler passieren kann. Denn in Konsequenz bedeutet dies dann auch, dass der Versicherer berechtigt ist, die Zahlung der Betreuungsvergütungen einzustellen.

Es gibt leider doch eine Vielzahl von einschlägigen Fallkonstellationen, die eine Versicherungsmaklerin oder ein Versicherungsmakler unbedingt kennen sollten. Das Thema soll Auswirkungen und Konsequenzen der bekannten Vertriebsvorgaben auf öffentlich-rechtlicher Ebene beleuchten:

Wann und wie wird die Fehlberatung in der Vertriebskette dem Unternehmer zugerechnet? Welche gewerbeordnungsrechtlichen bzw. strafrechtlichen Konsequenzen stehen zu erwarten? Welche Compliance-Corporate-Governance-Erwartungen hegt der Gesetzgeber gegenüber Unternehmen bzw. Personen, die weiter an einem Markt teilnehmen wollen, der mehr und mehr regulatorischen Prinzipien unterworfen wird? Erlaubnisverfahren und Weiterbildung sind u.a. Punkte, die die IHK direkt überprüft. Inzwischen sind aber eine Vielzahl von bußgeldbewehrten Umständen hinzugetreten, die ggfs. auch durch andere Ermittlungsbehörden verfolgbar sind.

Daher seien Sie gespannt auf die vielen Fallgruppen, die möglicherweise große Probleme bereiten können. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!

Die Moderation dieses Vortrags erfolgt durch und mit Herrn Rechtsanwalt Michaelis.


02.05.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 14.05.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Probleme und Lösungen in der Leistungsregulierung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Referent: Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte die wesentliche Rechtsprechung hierzu kennen. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Besondere Schwierigkeiten werden immer wieder bei Selbständigen ersichtlich, schon bei der Erstellung des Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen aber auch in der weiteren Abwicklung des Leistungsfalles. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken für Versicherungsmakler:innen steht Rechtsanwältin Pagel auch neben dem spannenden Vortrag rechtlich beratend zur Verfügung.

Antworten und Hintergründe im Zusammenhang mit aktueller Rechtsprechung erwarten Sie. Bringen Sie Ihre Fragen auch wie immer mit Rechtsanwalt Michaelis live in den Online-Vortrag ein.

Ziele des Vortrages:

• Umgang und Auslegung der gesetzlichen Regelungen erlernen
• Kundeninteressen richtig beraten und erforderliche Maßnahmen ergreifen
• Korrekte Abwicklung des Leistungsfalles
• Rechtliche Grundlagen in der Praxis anwenden
• Richtig beraten und Haftung vermeiden


28.05.2024: BAV – Update! Die Weiterbildung zur betrieblichen Altersversorgung

Referent: Markus Kirner

Verbindliche kostenpflichtige Anmeldung für diese gesonderte Ganztagesveranstaltung per Mail erforderlich:
Kostenbeitrag 399,00 € (netto),
Dauerberatungsmandanten nur 149,00 € (netto)

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist vor 2 Jahrzehnten durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Stetige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen stellen alle an der Umsetzung Beteiligten daher regelmäßig vor Herausforderungen. Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung des Versicherungsmaklers.

Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch für die Behandlung von Sonderfällen detaillierte Regelungen schaffen müssen. Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten. Und alles bitte immer rechtskonform!

Auch diesmal wollen wir Ihnen wieder Aspekte vermitteln, die Ihnen in der Beratungspraxis weiterhelfen, auf dem aktuellen Stand zu sein und auch manchmal eher unbekannte Fallstricke zu vermeiden.

Vortragsthemen kurz zusammengefasst:

– Sanierung einer Pensionszusage: weit mehr als nur ein Versicherungsabschluss
– Betriebsrentenanpassung Teil 2: Anspruchsmöglichkeiten und Anspruchsgrundlagen aus der Sicht des Versorgungsberechtigten
– Work-Life-Balance – Revival für Zeitwertkonten
– Betriebliche Altersversorgung bei Personengesellschaftern
– Haftungsfallen im Kleingedruckten: was es zu beachten gilt
– Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherungen – Auswirkungen auf und Gestaltungsoptionen in der betrieblichen Altersversorgung

Und dann natürlich immer „Aktuelles – nicht nur aus der Rechtsprechung“

Freuen Sie sich auf einen spannenden Weiterbildungstag für bAV Spezialisten!


03.06.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 25.06.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Wie kann der Versicherungsmakler mit dem Problem der Quotelung umgehen?

Referent: Fabian Kosch, Rechtsanwalt

Spätestens seit dem „neuen VVG“ ist die Quotelung von Ansprüchen auf Entschädigungsleistung ein Dauerthema für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler als auch Versicherungsnehmer. Der Vortrag soll zu Beginn die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften für die Quotelung vorstellen und anhand von Praxisbeispielen den Vermittlern Argumentationshilfen an die Hand geben, damit der Anspruch des Versicherungsnehmers nach oben korrigiert werden kann. Reale Fälle, aus eigenen als auch veröffentlichen Gerichtsentscheidungen, werden gemeinsam Quotelungen erarbeitet.

1. Transparent machen, dass im Schadenfall dieses Thema zu Diskussionen führen kann und auch eine Haftungsgefahr für den Vermittler birgt.
2. Welche Informationen liefert uns die Rechtsprechung?
3. Welche Vorkehrungen kann der Makler vor Vertragsabschluss treffen?

Stichwort: Aufklärungspflicht, Wahl des richtigen VR, der auf die Quotelung eventuell ganz verzichtet!


01.07.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 09.07.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Ein Strauß Buntes:
Wissenswertes aus dem gesamten Versicherungsrecht

Referent: Judith Pötter, Rechtsanwältin

Lassen Sie sich bei diesem Webinar auf den aktuellen Stand im Sach- und Personenversicherungsrecht bringen. Rechtsanwältin Judith Pötter stellt Ihnen die aktuellen Entscheidungen aus Karlsruhe und den Unterinstanzen vor und erläutert Ihnen die Auswirkungen für Ihre tägliche Praxis.

Denn Sachversicherungen decken zwar vielfältige Gefahren ab, enthalten aber auch eine Vielzahl von Ausschlüssen und Obliegenheiten, deren Reichweite auf den ersten Blick nicht immer erkennbar ist. Erkennen Sie Haftungsfallen und schärfen Sie den Blick für relevante, aber häufig übersehene Deckungslücken. Während der Veranstaltung erhalten Sie hilfreiche, praxisnahe Tipps für eine rechtlich abgesicherte Beratung und Vermittlung.


01.08.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 27.08.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

1. Aktuelle Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung

2. Worauf könnten oder sollten Versicherungsmakler:innen in der eigenen Berufshaftpflichtversicherung (VSH) achten?

Referent: Stephan Michaelis, Rechtsanwalt &
Fabian Kosch, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michaelis und der Kollege Rechtsanwalt Kosch bringen Sie in diesem Webinar auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zur Maklerhaftung aus 2023/2024. Lernen Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung die neue Haftungsrelevanz einzuordnen und zu verstehen. Lassen Sie sich die neuesten Gerichtsentscheidungen erläutern und sich die Lösungsoptionen für eine haftungssicher Beratung verdeutlichen. Erfahren Sie auch nebenbei, welche bedeutsamen OLG und BGH-Entscheidungen für Sie immer noch von Bedeutung sind.

Sie werden befähigt, Sinn und Wichtigkeit der Urteile für die eigenen Haftungsproblematiken zu erkennen und entsprechende Maßnahmen, z. B. mittels Beratungsdokumentation, Maklervertrag oder Verzichtserklärung für sich zu ergreifen. So erreichen Sie eine gesetzeskonforme und haftungssichere Beratung im Interesse Ihre Kunden und zur eigenen Sicherheit.


02.09.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 09.09.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Thema Maklerhaftung: VSH-Schadenfälle aus der Praxis
Im Rahmen des All Risk-Michaelis Cover bei der CGPA

Referenten: Christian Henseler, Geschäftsführer bei der CGPA in Deutschland & Rechtsanwalt Stephan Michaelis

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber einer Versicherungsmaklerin oder einem Versicherungsmakler gegenüber dem Kunden befriedigt werden. Diese Schadenfälle dringen normalerweise überhaupt nicht an die Öffentlichkeit, da hierüber i.d.R. keine Berichterstattung stattfindet.
Der Geschäftsführer der CGPA in Deutschland, Herr Henseler, plaudert aber mal aus dem „Nähkästchen“. Seit Bestehen des All Risk-Michaelis Cover haben sich einige Schadenfälle ereignet, die seitens des Versicherers unverzüglich reguliert wurden. Lernen Sie aus diesen Schadenereignissen der Kollegen und bilden Sie sich selbst ein Bild von der zugrundeliegenden Rechtslage, der „Haftungsfalle“ und den Vorzügen einer sehr guten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Natürlich sollen Sie auch erfahren, welche besonderen Deckungserweiterungen über eine „AVB-Deckung“ für eine Versicherungsmaklerin oder einen Versicherungsmakler von besonderem Vorteil sind. Auch anhand der Schadenbeispiele erkennen Sie die Wichtigkeit von besonderen vertraglichen Leistungserweiterungen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler.

Seien Sie gespannt zu erfahren, welche Haftungsfälle sich als versicherte Schadenereignisse in den letzten Jahren ereignet haben. Denn ein Beratungsfehler kann jedem mal passieren, Hauptsache ist doch, dass die Schadenregulierung im Sinne des Versicherungsmaklers erfolgt, um die Kundenverbindung nicht zu gefährden.

Freuen Sie sich auf vertiefende Einblicke in die Schadenregulierung eines Berufshaftpflichtversicherers für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler.


Onlinefachinformationen am 17.09.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Auswahlkriterien für eine bKV aus Sicht eines unabhängigen Maklers

Referenten: Jan M. F. Dersch

Im Rahmen unseres exklusiven „Maklerstammtisches bKV“ werden wir den dynamischen Wachstumsmarkt der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) genauer anschauen. In diesem Segment hat sich in den letzten Jahren viel getan – die Zahl der Anbieter ist gestiegen, und mit ihnen die Vielfalt an Tarifen, die wir unseren Kunden anbieten können.

Diese Entwicklung stellt unabhängige Makler vor die Herausforderung, Ihren Firmenkunden einen umfassenden Marktüberblick zu verschaffen und die richtigen Auswahlkriterien zu definieren. Eine fundierte Marktanalyse ist dabei unerlässlich, um aus der Vielzahl der Angebote das Passende für den Kunden herauszufiltern. Sie müssen nicht nur die offensichtlichen Vorteile erkennen, sondern auch die Vorteile auf den zweiten Blick verstehen.

Worauf man bei der Implementierung und Verwaltung achten und worüber man mit dem Kunden sprechen sollte, erfahren Sie im „Maklerstammtisch bKV“ mit Key Account Manager Firmen Jan M. F. Dersch von der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG im Gespräch mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf MICHAELIS-LIVE.


Onlinefachinformationen am 24.09.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

„Haftungsmantel GmbH“ versus deliktische Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer

Referent: Boris Glameyer, Rechtsanwalt

Eigentlich soll ja z.B. die GmbH vor der persönlichen Haftung schützen. Dies ist auch häufig bei der GmbH oder den anderen „juristischen Personen“ der Fall. Trotzdem sind immer wieder Konstellationen festzustellen, die zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen aus der Praxis zeigt Ihnen Herr Rechtsanwalt Glameyer diese problematischen Konstellationen auf.

Dies gilt nicht nur für den Geschäftsführer einer GmbH, sondern auch für den Vorstand einer Aktiengesellschaft und anderer vergleichbarer Gesellschaften. Im Rahmen der Anlageberatung für Anlageberatungsfehler ergibt sich durchaus eine persönliche und unbeschränkte Haftung bei der Verletzung von Schutzgesetzen. Zum Beispiel im Rahmen der Beihilfe zu Paragraf 264a StGB.

Wir zeigen Ihnen aber auch noch andere Fallkonstellationen auf, um stets eine persönliche und unbeschränkte Haftungsverantwortung als Geschäftsführer zu vermeiden.


01.10.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 15.10.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

– Was sollten Versicherungsmakler:innen in der Beratungsdokumentation festhalten?

– Versicherungsmaklervertrag: Mit welchen Klauseln lässt sich das Haftungsrisiko minimieren?

Referent: Rechtsanwalt Stephan Michaelis
mit dem Kollegen Herrn Vincent Jacobsen

Die Erstellung einer umfassenden Beratungsdokumentation ist das schlichtweg entscheidende Instrument, um Ansprüchen aus der Beratungshaftung entgegenzuwirken. Jedem ist klar, dass das Nichtvorhandensein einer Beratungsdokumentation zu einer Beweislastumkehr führt. Auch Lücken in der Beratungsdokumentation können zu einer Beweislastumkehr führen. Daher ist die Erstellung einer möglichst umfassenden Beratungsdokumentation, auch hinsichtlich der erkennbaren neuralgischen Punkte, für den Versicherungsmakler von besonderer Bedeutung. Die Referenten erklären Ihnen, welche wesentlichen Elemente in jedem Fall bei einer Beratungsdokumentation bedacht und schriftlich festgehalten werden sollten.

Ebenso ist der Versicherungsmaklervertrag von zentraler Bedeutung. Nochmals wird dargelegt, welche relevanten Klauseln eine erhebliche Bedeutung für die Haftungssituation des Versicherungsmaklers haben.

Ziel der Online- Weiterbildung ist es, das Haftungsrisiko eines Versicherungsmaklers zu reduzieren und die Qualität in der Kundenberatung zu steigern.

Wenn nur eine gute und wichtige Empfehlung für Sie im Vortrag enthalten wäre, hätte sich Ihre Teilnahme mit Sicherheit schon gelohnt! Sie sollten also diese zweistündige Weiterbildungsveranstaltung, in der Sie auch gerne online Ihre Fragen stellen können, nicht verpassen!


Onlinefachinformationen am 29.10.2024 von 17:00-18:30 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Aktuelle Rechtsprechung aus der Personenversicherung

Nachholtermin des Maklerstammtischs vom 19.03.2024.

Referent: Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte die wesentliche Rechtsprechung hierzu kennen. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Besondere Schwierigkeiten werden immer wieder bei Selbständigen ersichtlich, schon bei der Erstellung des Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen aber auch in der weiteren Abwicklung des Leistungsfalles. Rechtsanwältin Pagel bespricht und kommentiert für Sie, mit vielen Praxistipps, die neueste Rechtsprechung zur Vermeidung und Umgehung von Haftungsfallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken für den Versicherungsmakler steht Rechtsanwältin Pagel auch neben dem spannenden Vortrag rechtlich beratend zur Verfügung.


01.11.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 12.11.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Beendigungsmanagement im Arbeitsrecht

Referent: Sarah Kolß, Rechtsanwältin & Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland genießen, anders als z.B. in den USA, dort gilt gesetzgeberisch das Prinzip „Hire and Fire“, einen relativ umfassenden Kündigungsschutz. Es ist das Kündigungsschutzgesetz, das wichtigste Gesetz im Individualarbeitsrecht, mit dem der bundesdeutsche Gesetzgeber diesen Kündigungsschutz gestaltet. Deswegen sollten Sie als Unternehmen genau planen (gern euphemistisch als „Beendigungsmanagement“ bezeichnet), wie Sie vorgehen, wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen möchten. Dafür muss man als Unternehmer das deutsche Kündigungsschutzrecht kennen. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt im vorliegenden Fall für Ihr Unternehmen Anwendung findet. Und man sollte viele taktische Kniffe kennen, dabei z.B. auch Themen wie „Verfahrenskniffe im Arbeitsgerichtsprozess“, „Umgang mit möglichen Kündigungsgründen“, „Abmahnungen“, „Das Institut der Verdachtskündigung“, „Auflösungsverträge“, „Abfindungen“, „Freistellungen“ oder „Verbesserung von Verhandlungspositionen des Arbeitgebers“. Dieser Vortrag möchte Ihnen aus zig Jahren Erfahrung in diesem Feld wichtige Erkenntnisse für Ihre Mitarbeiterführung vermitteln. Dabei stehen bei der Beendigung von Arbeitsverträgen in der Praxis erfahrungsgemäß hohe finanzielle Risiken für den Arbeitgeber im Raum.


02.12.2024 Kanzlei Michaelis Newsletter

Onlinefachinformationen am 10.12.2024 von 17:00-19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

KI-Einsatz bei Versicherungsmaklern – Entwicklungen, Rechtsgrundlagen und Umgangsmöglichkeiten

Referent: Rechtsanwalt Stephan Michaelis mit seinem Kollegen Herrn Vincent Jacobsen

Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ ist in aller Munde. Insbesondere die rasante Entwicklung sog. generativer künstlicher Intelligenz kündigt große Veränderungen in der Arbeitsrealität an. Mit der Einführung künstlicher Intelligenz sind genauso viele Sorgen wie Hoffnungen verbunden. Dienstleister fürchten durch künstliche Intelligenz ersetzt zu werden und Unternehmer hoffen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Auch die Versicherungswirtschaft beschäftigt sich auf allen Ebenen zunehmend mit der Implementierung von künstlicher Intelligenz. Als Branche mit hohem Datenaufkommen ist die Versicherungswirtschaft schließlich für die Umsetzung entsprechender Anwendungen und Prozesse optimiert.

Obgleich es sich bei künstlicher Intelligenz um ein heißes Thema handelt, lässt sich doch eine breite Umsetzung noch nicht erkennen. Einzig die Anwendung ChatGPT ist bereits zu einem festen künstlich-intelligenten Begleiter in der Arbeitswelt erstarkt. Unklar ist damit, wie künstliche Intelligenz den Versicherungsvertrieb und damit die Tätigkeit von Versicherungsmaklern verändern wird. Nicht minder unklar ist, welche Rechtsrisiken mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz einhergehen. Ziel der Online-Weiterbildung ist es, einen fundierten Blick in die Zukunft zu werfen und erwartbare rechtliche Entwicklungen und praktischen Gesichtspunkten vorzuzeichnen.

Unter Rekurs auf die historischen Grundlagen von künstlicher Intelligenz wird im Zuge des Maklerstammtisches eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Hierbei wird insbesondere ChatGPT in den Blickpunkt gerückt und rechtlich näher beleuchtet. Rechtsrisiken, die allgemein mit künstlicher Intelligenz zu assoziieren sind, werden herausgestellt. Die bestehenden Vorhaben der Europäischen Union zur Schaffung einer Grundsatzgesetzgebung im Bereich der künstlichen Intelligenz werden vorgestellt. Die Anwendung allgemeiner Rechtsnormen auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Maklerbetrieb wird nachvollzogen. Die Fortbildungsinhalte werden sodann im Wege der Formulierung von best pracitces zusammengeführt.


Allgemeines:

Unser Weiterbildungsprogramm bedient auch in diesem Jahr wieder aufschlussreiche und wissenswerte Themen.

Unsere Kanzlei Michaelis Live-Veranstaltungen finden alle im Online-Streaming über unsere Internetseite https://kanzlei-michaelis.de/ statt. Gleich oben auf der Startseite finden Sie am Tag der Weiterbildungsveranstaltung immer den direkten Zugangslink.

Wir weisen Sie zusätzlich noch darauf hin, dass die Anmeldungen zu den jeweiligen PROFINO-Webinaren immer erst 4 Wochen vor dem Termin möglich sind. Die Termine folgen noch.

Vermutlich können Sie auf unsere Spontanität zu aktuellen Rechtsfragen als Rechtsanwaltskanzlei setzen und weitere außerordentliche Weiterbildungsvorträge zu aktuellem Rechtsgeschehen erwarten dürfen. Über solche Termine und die dazu nötigen Informationen halten wir Sie gerne mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Wir sehen der breitgefächerten Unterstützung Ihrer Weiterbildungspflicht mit großem Interesse und Engagement entgegen und bedanken uns bei unseren regelmäßig wiederkehrenden Gästen sehr herzlich für Ihre ambitionierte Teilnahme an unseren Seminaren. Wir hoffen doch sehr, dass unsere kostenfreien Weiterbildungsangebote hunderte und tausende Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler erreichen werden. Auch wenn es Ihnen mal nicht möglich sein sollte, unsere Online-Vorträgen live mitzuerleben, finden Sie in unserer Weiterbildungsakademie auf http://www.app-riori.de/ sämtliche vorgetragenen Inhalte und haben sodann auch über die Website die Möglichkeit, Weiterbildungszertifikate zu den aufgezeichneten Vorträgen zu erhalten.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Empfehlungen und freuen uns auf eine sehr gute und fruchtbare gemeinsame Zusammenarbeit. Wir sehen uns online und freuen uns auf Ihre vielen guten Fragen!

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht