Dienstunfähigkeitsversicherung
Ihr Schutz im Falle des Falles
Sie haben einen Antrag auf Leistungen von Berufsunfähigkeitsrente / Dienstunfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer gestellt?
Der Versicherer lehnt Ihren Antrag ab? Wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen versierten Rechtsanwalt im Versicherungsrecht. Oft lehnen Versicherer Leistungsanträge einfach ab oder ziehen Verfahren unnötig in die Länge. Dies ist meist für den Versicherungsnehmer bereits schon aus finanziellen Gründen nicht tragbar.
Aus diesem Grunde empfiehlt es sich bereits im Vorwege im Rahmen der Leistungsbeantragung mit einem Makler und einem Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten. Sofern Sie keinen Makler haben, der Sie betreut, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an die Kanzlei Michaelis wenden. Schon bei der Beantragung einer Rente gibt es eine Fülle von Dokumenten von dem Versicherungsnehmer auszufüllen. Hierbei kommt es auf die Details an. Um hier keinen Fehler zu machen, sollten Sie frühzeitig mit einem Rechtsanwalt sprechen.
Aus diesem Grunde sind der Versicherungsnehmer und der Makler gut beraten einen Rechtsanwalt schnellstmöglich zu konsultieren. Möglicherweise sind alle Vorwürfe einfach auszuräumen. Und bedenken Sie bitte: Sie zahlen Prämien für Ihre Versicherung. Also muss der Versicherer auch im Gegenzuge eine Rente zahlen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch sind die Kosten für eine anwaltliche Inanspruchnahme?
Dem Grunde nach sollte der Versicherer durch den Versicherungsnehmer schnellst möglich in Verzug gesetzt werden, damit der Versicherer die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme als Verzugsschaden zu tragen hat. Geht es im Vorwege erst einmal um die Beantragung einer Rente und benötigen sie zunächst erst mal einen anwaltlichen Rat, so können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt über das Honorar im Vorwege sprechen.