
A
Im Versicherungswesen bedeutet Abandon die Aufgabe eines Rechts oder einer Sache, um sich dadurch von einer Verpflichtung (z. B. zur Zahlung) zu befreien. In der Transportversicherung bedeutet Abandon das Recht des Versicherers, durch Auszahlung der Versicherungssumme im Versicherungsfall von weiteren Verpflichtungen entbunden zu werden. In der Seeversicherung kann dagegen der Versicherungsnehmer bei Verschollenheit des Schiffs, Seeraub und hoheitlichen Verfügungen abandonnieren. Wenn der Versicherer einverstanden ist, bekommt der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme. Die Rechte am versicherten Gegenstand gehen auf den Versicherer über.
Eine umfassende Versicherungsdeckung, bei der die versicherten Gefahren nicht abschließend benannt sind. Sie erstreckt sich daher prinzipiell auf alle (nicht ausdrücklich ausgeschlossenen) Ereignisse, durch die die versicherte Sache (Person oder Vermögen) unvorhergesehen zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. Der Versicherer trägt hierbei die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlussgrundes
Das Prinzip in der Haftpflichtversicherung nach dem alten VVG, nach dem der Versicherungsnehmer nicht berechtigt war, Haftpflichtansprüche des Geschädigten ohne ausdrückliche Einwilligung des Versicherers anzuerkennen oder ohne dessen Einverständnis befriedigen. Dieses Verbot sollte gewährleisten, dass der Versicherer die gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Haftpflichtansprüche selbst prüft und entscheidet, ob sie berechtigt sind oder nicht. Bei Zuwiderhandlung wurde der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der beim Eintritt eines Schadenfalles in einem Risikobereich, im Geschäft des Versicherungsunternehmens Schadenfälle bei weiteren anderen Risiken eintreten könnten, und damit die Gefahr, dass die Risiken nicht unabhängig voneinander sind. Dies führt zu einer erhöhten Schadenerwartung bei diesen (weiteren) Risiken, was wiederum Auswirkungen auf die gemeinsame Versicherbarkeit dieser Risiken haben kann.
Eine vertragliche Obergrenze für Forderungshöhe in der Kreditversicherung bei revolvierenden Deckungen, bis zu derer der Versicherungsnehmer seine Kunden beliefern darf, ohne diese dem Versicherer zu benennen. Für alle Forderungen, die über dieser Grenze liegen, muss der Versicherungsnehmer ausreichende Versicherungssummen beantragen.
Als Ausfluss des Kapitaldeckungsverfahrens beschreibt es eine Finanzierungsmethode bei den Lebens-, privaten Pensions- sowie Krankenversicherern, bei der die zur späteren Leistungserfüllung notwendigen Beiträge (oder zumindest Teile davon) noch vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erhoben werden. Der private Krankenversicherer hat dabei, wegen der höheren Schadenwahrscheinlichkeit im Alter, aus Teilen von Versicherungsbeiträgen Rückstellungen zu bilden. Der Versicherte erwirbt durch die Zahlung dieser Rückstellungsanteile eine Anwartschaft zur Sicherung konstanter Beiträge während der ganzen Vertragslaufzeit.
Haftungserklärung eines Kreditinstituts in Form einer Bürgschaft oder Garantie für die Verbindlichkeiten eines Kunden. Ein Aval wird dem Kunden wie ein Kredit gegeben, das Geld wird jedoch nicht ausgezahlt. Die Bank verpflichtet sich dabei dem Kunden gegenüber vertraglich das Aval abzugeben. Sie übernimmt die Haftung für Verpflichtungen des Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten und tritt bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ein.
B
Verhaltensforschungsbasiertes Versicherungsmarkt-Analyseverfahren, bei dem die Ergebnisse der Verhaltensforschung zur Analyse von Angebot und Nachfrage benutzt werden. Der Begriff der Behavioral Insurance lässt sich auch als Versicherungspsychologie beschreiben. Dieses Analyseverfahren basiert unter anderem auf Grundannahmen, dass menschliches Verhalten stark gewohnheitsgeprägt ist und von Automatismen beherrscht wird, die Wahrnehmung der Umwelt und sich selbst höchst ungenau ist, die Risiken und Wahrscheinlichkeiten sehr oft falsch gewichten werden und Entscheidungen sehr situationsabhängig sind.
Unter Berücksichtigung dieser und weiterer Erkenntnisse können Strategien zur besseren und gezielteren versicherungstechnischen Vorsorge für den Kunden entwickelt werden. Die Versicherer können dagegen ihr Marktverhalten bei der Gestaltung von Produkten und Preisen besser am Kunden ausrichten.
Eine ungeschriebene Norm für Versicherungsmakler, ihren Kunden im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsprodukten die beste Empfehlung zu geben, um die optimal passende Versicherungslösung für den Kunden zu erreichen. Diese muss sich nicht nur auf das angemessene Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch auf den passenden Versicherer erstrecken.
Diese Grundsätze wurden in § 1a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 59 Abs. 1 Satz 2 VVG für Versicherungsvermittler als Gebot „ehrlicher, redlicher und professioneller Beratung im bestmöglichen Interesse des Kunden“ gesetzlich festgelegt.
Ein Lebensversicherer legt die Versicherungsbeiträge in festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien an, um die an die Kunden am Ende der Vertragslaufzeit auszuzahlende Rendite zu erwirtschaften. Liegt der Marktwert der Kapitalanlage über dem Kauf- bzw. Buchwert der Anlage, entstehen Bewertungs- oder stille Reserven. Ein Gewinn für den Lebensversicherer entsteht jedoch erst mit der Realisierung der Anlage bzw. im Moment ihres Verkaufs.
Seit 2008 sind die Lebensversicherer verpflichtet, die Versicherungsnehmer auslaufender oder gekündigter Verträge zur Hälfte an den vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen.
Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die Kurswerte für langfristige ältere, höher verzinste Staatsanleihen gestiegen. Damit sind hohe Bewertungsreserven entstanden, an denen die Kunden gesetzlich beteiligt werden müssten. Um diese gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können, muss der Versicherer die hochverzinsten Papiere vorzeitig zur Realisierung der Bewertungsreserven verkaufen. Dabei verliert er jedoch auch die ausstehenden sicheren Zinszahlungen, die er wiederum für die Bedienung laufender Verträge benötigt. Dies ist insofern problematisch, als der Lebensversicherer bei der Neuanlage der Versicherungsbeiträge in der Niedrigzinsphase nur noch geringe Zinsen erhält. Die Realisierung der zurzeit hohen Bewertungsreserven liegt daher nicht im Interesse der bestehenden Kunden. Ohne ihre Realisierung bestehen die Bewertungsreserven jedoch nur auf dem Papier, in der Bilanz des Versicherers.
Der Versicherer muss dennoch die Bewertungsreserve ausschütten. Damit befindet sich der Versicherer bei einer anhaltenden Niedrigzinsphase in einer paradoxen Situation. In Reaktion auf diese Entwicklung hat der Gesetzgeber im Jahr 2014 in § 153 Abs. 3 S. 3 VVG geschaffen, wonach § 139 Abs. 3 und 4 VAG unberührt bleiben. Diese Regelungen erlauben dem Versicherer, die Bewertungsreserven nur insoweit an die Kunden auslaufender/gekündigter Verträge auszuschütten, als die Zinsgarantien für die übrigen bestehenden Verträge gesichert sind.
Die Regelung des § 153 Abs. 3 S. 3 VVG i. V. m. § 139 Abs. 3 und 4 VAG hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.06.2018 (Az. IV ZR 201/17) als verfassungskonform angesehen.
Netzwerke von PCs, die, mit einem Schadprogramm infiziert, zu einem von dem Angreifer ferngesteuerten Angriff auf bestimmte Webseiten mit dem Ziel benutzt werden, diese Webseite zum Absturz zu bringen. Dies geschieht in der Regel in Form einer DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service), bei der die Rechenleistung der im Netzwerk zusammengeschlossenen PCs dazu benutzt wird, große Mengen an Daten zur anzugreifenden Seite zu leiten, um diese zu überlasten. Dadurch wird die Seite in den meisten Fällen unerreichbar.
C
Eine Verursachungstheorie, die (beeinflusst durch das anglo-amerikanisches Recht) in der Seeversicherung angewandt wird.
Liegen in einem Schadenfall mehrere adäquate Schadenursachen vor, die den Schaden verursacht haben, so soll nach dem Causa-Proxima-Prinzip nur die für den Schadenseintritt wirksamste Ursache für die Frage des Vorliegens des Versicherungsschutzes ausschlaggebend sein.
Ein Modell in der Informationstechnik, bei dem bestimmte IT-Leistungen (wie z.B. Server, Speichersysteme, Anwendungen und Dienste) bedarfsgerecht über ein Netzwerk jederzeit und überall zugänglich bereitgestellt werden können. Dabei können es sowohl einzelne Komponente als auch ganze Softwaresysteme sein.
Da es für den Nutzer dieser Systeme i. d. R. nicht erkennbar ist, wo die Nutzung im Einzelnen im Netz stattfindet, spricht man hierbei u. a. wegen der Undurchsichtigkeit der Dienstleistung von einer IT-Leistung aus einer Wolke. Für die Nutzung muss keine Software installiert werden. Sie findet stattdessen zumeist über einen Webbrowser statt.
Als eine Vertrauensschadenversicherung deckt sie Schäden ab, die einem Unternehmen/Arbeitgeber dadurch entstehen können, dass entweder seine Mitarbeiter oder auch externe Serviceunternehmen und Dienstleister das EDV-System des Unternehmens, sei es durch eine Programmmanipulation, Unterdrückung, Veränderung oder auch durch Einschieben eines Datenträger missbrauchen. Versichert sind i. d. R. sowohl die Folgeschäden als auch die Kosten der Wiederherstellung.
Eine Zusatzdeckung für Unternehmen zur Absicherung der Schäden durch einen Hackerangriff auf das EDV-System. Deckt sowohl die Vermögensschäden Dritter als auch die Eigenschäden des Unternehmens, z.B. durch eine DoS-Attacke.
D
Kleine Videokameras in Autos, die das Verkehrsgeschehen frontal aufzeichnen. Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) stellt die längere/permanente Verwendung solcher Kameras zwar einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar, die Aufzeichnungen dürfen jedoch bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden.
Im Unterschied zur ähnlichen Computermissbrauchsversicherung deckt die Datenmissbrauchsversicherung Schäden ab, die durch außenstehende Dritte verursacht werden.
Als eine Vertrauensschadenversicherung deckt sie Schäden ab, die einem Unternehmen/Arbeitgeber dadurch entstehen können, dass entweder seine Mitarbeiter oder auch externe Serviceunternehmen und Dienstleister das EDV-System des Unternehmens, sei es durch eine Programmmanipulation, Unterdrückung, Veränderung oder auch durch Einschieben eines Datenträger missbrauchen. Versichert sind i. d. R. sowohl die Folgeschäden als auch die Kosten der Wiederherstellung.
Netzwerke von PCs, die, mit einem Schadprogramm infiziert, zu einem von dem Angreifer ferngesteuerten Angriff auf bestimmte Webseiten mit dem Ziel benutzt werden, diese Webseite zum Absturz zu bringen. Dies geschieht in der Regel in Form einer DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service), bei der die Rechenleistung der im Netzwerk zusammengeschlossenen PCs dazu benutzt wird, große Mengen an Daten zur anzugreifenden Seite zu leiten, um diese zu überlasten. Dadurch wird die Seite in den meisten Fällen unerreichbar.
Seit dem Wirksamwerden der DSGVO am 25.05.2018 gehört das bis dahin oft angewendete Opt-Out-Verfahren der Vergangenheit an. Hierbei musste der Betroffene, um der Datenverarbeitung auf der Internetseite des Dienstleisters zu widersprechen, ein bereits gesetztes Häkchen entfernen.
Bei der jetzt von der DSGVO geforderten aktiven Einverständniserklärung ist das (Single-) Opt-In-Verfahren anzuwenden. Der Betroffene muss hiernach z. B. aktiv ein Häkchen setzen, um in die Datenverarbeitung einzuwilligen.
Das Double-Opt-In-Verfahren stellt eine Steigerung des Datenschutzes des Betroffenen. Hierbei muss der Betroffene zuerst in die Verarbeitung aktiv einwilligen (z. B. durch Häkchen auf der Internetseite) und später in der ihm zugesendeten Email mit dem Bestätigungslink den Link anklicken. Erst hierdurch erfolgt die abschließende Einwilligung in die Datenverarbeitung (z. B. Eintragung in einen Email-Verteiler).
Eine spezielle Versicherung zur Deckung der Schäden aus der Benutzung von Drachen, Flugmodellen oder Drohnen. Ob solche Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hängt vom Einzelfall ab.
In der Regel ist in den AHB der Versicherer das Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Nach § 1 LuftVG sind Flugmodelle (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 LuftVG) und unbemannte Luftfahrtsysteme die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (§ 1 Abs. 2 Satz 2 LuftVG) Luftfahrzeuge.
Ebenso wie sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 LuftVG).
Nach § 43 Abs. 2 LuftVG ist der Halter eines Luftfahrzeugs verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, sei es durch Deckungserweiterung bestehender privater Haftpflichtversicherung oder durch Abschluss einer speziellen Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung.
Eine Form der Lebensversicherung, bei der die vereinbarte Versicherungssumme nicht im Todesfall, sondern schon mit der Diagnose einer der vertraglich bestimmten schweren Krankheiten ausgezahlt wird. Hierdurch soll der schwerkranke Versicherungsnehmer die Möglichkeit erhalten, eine angemessene ärztliche Behandlung auch bezahlen zu können.
Versicherungen für Organe eines Unternehmens zum Schutz gegen mögliche negative Folgen ihrer Entscheidungen. Dieser Schutz basiert in der Regel auf drei Säulen:
- Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung zur Deckung sowohl der Innenhaftung des Organs gegenüber dem Unternehmen als auch der Außenhaftung gegenüber Dritten.
- Strafrechtsschutzversicherung zur Abdeckung der Kosten bei Strafprozessen.
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zur Absicherung der Kosten einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung des Organs mit dem Arbeitgeber.
E
Ein Managementkonzept, bei dem die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung von den Vorgesetzten an die Mitarbeiter weitergegeben werden, um im Unternehmen mehr Autonomie und Mitbestimmung für die Mitarbeiter zu erreichen. Hierdurch sollen die Hierarchie abgebaut und die Arbeitsabläufe von den Mitarbeitern selbstbestimmt gestaltet werden.
Der Begriff steht für Lebensversicherungsprodukte, die von Versicherern mit Sitz in Großbritannien vertrieben werden. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur wenige Garantien (z. B. für Ablaufleistungen oder Rückkaufswerte) anbieten, dafür aber wesentlich höhere Kapitalanlagerendite mit sich bringen, als die Produkte von den kontinentaleuropäischen Lebensversicherern.
Ein Sammelbegriff für unterschiedliche Versicherungen, die oft gebündelt zur Absicherung unterschiedlicher Risiken in der Unterhaltungsbranche abgeschlossen werden. Die zumeist anzutreffenden Formen der Entertainmentversicherungen: Veranstaltungsversicherung (zur Abdeckung der Risiken, z. B. Ausfall oder Abbruch im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Konzerts oder Sportveranstaltungen), Film- und Filmausfallversicherung, Model-Ausfallversicherung, Wetterversicherung, Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Filmtheater – Versicherung, Gewinnspielversicherung, Imageverlust- und Sponsorenausfall-Versicherung.
Ist eine Zusatzversicherung für Industrie und Gewerbe zur Erweiterung der Deckung der Feuer- oder der Betriebsunterbrechungsversicherung auf Gefahren, die sonst nicht eingeschlossen wären. Dabei ist eine selbständige vertragliche Erweiterung auf Einzelgefahren wie z. B. böswillige Beschädigung, Streik, Fahrzeuganprall, Rauch, Sturm und Hagel, Überschwemmung und Rückstau, Schneedruck und Lawinen möglich. Der Versicherungsschutz kann für jede einzelne zusätzlich vereinbarte Gefahr auch gekündigt werden, ohne dass der Hauptversicherungsvertrag hiervon betroffen wird.
Konditionsdifferenzdeckung (Umbrella-Deckung)
Eine Versicherung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, mit der Differenzen geschlossen oder Ergänzungen des Versicherungsschutzes erreicht werden sollen.
Hat ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherer einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit und will er nach Ablauf des bestehenden Vertrages seinen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer erweitern, so kann durch die Umbrella-Deckung des neuen Versicherers bereits zum jetzigen Zeitpunkt das neue Versicherungsschutzniveau vereinbart werden. Die bestehende Versicherung wird angerechnet. An den neuen Versicherer zahlt man bis zum Ablauf des alten Vertrages nur die Prämiendifferenz.
In einem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer gegen den Konditionsdifferenzversicherer den Anspruch auf volle Entschädigung (im Gegensatz zu einer Exzedenten-Deckung, bei der der Versicherer ausschließlich die fehlende Differenz an Versicherungsschutz und Entschädigung anbietet), muss jedoch auch seine Ansprüche gegen den alten Versicherer geltend machen und die dort erlangten Leistungen an den Konditionsdifferenzversicherer abgeben.
Bei multinationalen Unternehmen können durch eine Umbrella-Deckung eventuell vorhandene Deckungslücken zwischen einer im Ausland geschlossenen Grunddeckung und den im Inland bestehenden höheren Standards (Pflichtversicherungen) geschlossen werden. Der Konditionsdifferenzversicherer versichert das Unternehmen zu den im Inland notwendigen Konditionen und Standards.
Durch eine Summendifferenzversicherung können auch die Differenzen in den Versicherungssummen geschlossen werden.
Offene Mitversicherung / Layer-Deckungen
Bei einer Mitversicherung wird das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt. Jeder trägt das Risiko anteilig und haftet damit auch nur für seinen Anteil. Mit jedem Versicherer besteht hier ein rechtlich selbständiges Vertragsverhältnis. Es besteht also keine Gesamtschuldnerschaft. Untereinander bilden die Versicherer eine GbR.
Durch die Vereinbarung einer Führungsklausel kann ein Versicherer zum führenden Versicherer benannt werden, der dann den Vertrag betreut und die Schäden reguliert. Der Umfang der Aufgaben und die Rolle des führenden Versicherers bestimmen sich nach der jeweiligen Führungsklausel.
Bei Layer-Deckungen wird das Risiko nicht horizontal auf mehrere Versicherer verteilt, sondern vertikal. Es werden mehrere Versicherungsverträge (Layer) aneinandergereiht. Ist in einem Schadenfall die Deckungssumme des ersten Grund-Versicherungsvertrages erschöpft, so greift der Deckungsschutz des nachfolgenden Vertrages mit seiner Deckungssumme. Diese nachfolgenden Deckungen sind Exzedenten-Deckungen.
Innerhalb der einzelnen Layer kann zur Absicherung des Risikos wiederum eine Mitversicherung zum Einsatz kommen.
F
Bezeichnet eine Betrugsmethode, bei der sich die Täter per Email als Geschäftsführer oder Mitglied der eigenen Chefetage ausgeben und eine Geldüberweisung auf ein (zumeist) ausländisches Bankkonto veranlassen.
Eine Weiterentwicklung dieser Betrugsmethode stellt Payment Diversion Fraud. Dabei werden vertrauensvolle Beziehungen, die Unternehmen zu ihren Geschäftspartnern aufgebaut haben, in der Weise ausgenutzt, dass der Täter sich als Geschäftspartner ausgebend, bittet, das Geld für Waren oder Dienstleistungen auf ein anderes Konto zu überweisen, als das ursprünglich geplante und angegebene.
Vertraglich festgelegter Betrag oder Anteil, den der Versicherungsnehmer pro Schadenfall oder pro Jahr bei Schäden selbst zu übernehmen hat.
Schwacke-Liste
Stellt ein Instrument zur Ermittlung des Wertes eines Gebrauchtfahrzeugs nach relevanten Bewertungskriterien dar. Die Wertberechnung nach der Schwacke-Liste ist heute Industriestandard.
Auch zur Berechnung der Mietwagenkosten kann die Schwacke-Liste zugrunde gelegt werden. Alternativ dazu existiert jedoch auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel (Fraunhofer-Tabelle) des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO.
Nach Rechtsprechung des BGH kann ein Richter im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens zur Ermittlung der Schadenshöhe sowohl auf die Schwacke-Liste als auch auf die Fraunhofer-Tabelle zurückgreifen. Wegen der zum Teil großen Unterschiede in den Ergebnissen werden oft „Fracke“-Werte benutzt. Diese geben den Mittelwert zwischen den Mietwagenkosten nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Tabelle an.
Offene Mitversicherung / Layer-Deckungen
Bei einer Mitversicherung wird das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt. Jeder trägt das Risiko anteilig und haftet damit auch nur für seinen Anteil. Mit jedem Versicherer besteht hier ein rechtlich selbständiges Vertragsverhältnis. Es besteht also keine Gesamtschuldnerschaft. Untereinander bilden die Versicherer eine GbR.
Durch die Vereinbarung einer Führungsklausel kann ein Versicherer zum führenden Versicherer benannt werden, der dann den Vertrag betreut und die Schäden reguliert. Der Umfang der Aufgaben und die Rolle des führenden Versicherers bestimmen sich nach der jeweiligen Führungsklausel.
Bei Layer-Deckungen wird das Risiko nicht horizontal auf mehrere Versicherer verteilt, sondern vertikal. Es werden mehrere Versicherungsverträge (Layer) aneinandergereiht. Ist in einem Schadenfall die Deckungssumme des ersten Grund-Versicherungsvertrages erschöpft, so greift der Deckungsschutz des nachfolgenden Vertrages mit seiner Deckungssumme. Diese nachfolgenden Deckungen sind Exzedenten-Deckungen.
Innerhalb der einzelnen Layer kann zur Absicherung des Risikos wiederum eine Mitversicherung zum Einsatz kommen.
G
Ein gebundener Versicherungsvermittler wird im Auftrag nur eines Unternehmens tätig. Bei nicht konkurrierenden Versicherungsprodukten können auch mehrere Unternehmen Auftraggeber sein (siehe Ventillösung). Der ausschlaggebende Punkt ist dabei die uneingeschränkte Haftungsübernahme des Unternehmens für die Tätigkeit des Vermittlers.
Haftung ohne Rücksicht auf ein Verschulden. Dabei soll derjenige, der eine Gefahr setzt auch für die von dieser Gefahr verursachten Schäden haften. Im Bereich des Kraftverkehrs ist bereits der Betrieb von Kraftfahrzeugen für eine Gefährdungshaftung des Halters und Fahrers ausreichend (§§ 7, 18 StVG). Auch der Betrieb bestimmter Anlagen (z. B. Öltanks), die Tierhaltung (§ 833 S. 1 BGB) oder bestimmte Tätigkeiten können die Gefährdungshaftung auslösen.
Wird für die Beurteilung der Leistungspflicht bzw. für die Begutachtung der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet, so gilt die Entscheidungsfrist von 5 Wochen.
Das Gesetz fingiert damit eine Bewilligung der Leistung nach Ablauf der Entscheidungsfrist. Der Leistungsberechtigte darf sich nach Ablauf der Frist die beantragte Leistung selbst beschaffen. Die Krankenkasse ist zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.
Es muss sich jedoch um einen ordnungsgemäßen Antrag handeln und die Leistung darf nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
H
Der Begriff bezeichnet die stufenweise Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Beschäftigten in den alten Beruf nach längerer Krankheit, um ihm die Gewöhnung an die bisherige Arbeitsbelastung zu ermöglichen. Die Wiedereingliederung nach diesem Modell kann vom Arbeitgeber oder vom Arzt vorgeschlagen werden. Betroffene gelten auch in dieser Zeit als arbeitsunfähig. Während der stufenweisen Wiedereingliederung kann das Krankengeld von der Krankenversicherung oder das Übergangsgeld durch die gesetzliche Rentenversicherung weitergezahlt werden.
K
Soft- oder Hardware, die dazu benutzt wird, die Tastatureingaben eines Benutzers zu protokollieren. Sämtliche Tastatureingaben werden hierüber aufgezeichnet und entweder lokal gespeichert oder über eine Netzwerkverbindung übertragen. So können z. B. die Passwörter oder sonstige über die Tastatur eingegebenen Zugangsdaten ausgespäht werden.
Die Benutzung ohne Einverständnis des Betroffenen kann nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) bestraft werden.
Der Tausch des Schadenfreiheitsrabattes ist zwischen zwei Fahrzeugen desselben Versicherungsnehmers möglich.
Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes findet dagegen i. d. R. zwischen den Familienmitgliedern statt. Dabei verliert der Übertragende seinen zu übertragenden SF-Rabatt/Klasse endgültig. Der Empfänger kann jedoch nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie er selbst seit dem Erhalt des Führerscheins auch erreichen könnte. Die überschüssigen Rabatte des Übertragenden verfallen.
Eine Versicherung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, mit der Differenzen geschlossen oder Ergänzungen des Versicherungsschutzes erreicht werden sollen.
Hat ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherer einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit und will er nach Ablauf des bestehenden Vertrages seinen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer erweitern, so kann durch die Umbrella-Deckung des neuen Versicherers bereits zum jetzigen Zeitpunkt das neue Versicherungsschutzniveau vereinbart werden. Die bestehende Versicherung wird angerechnet. An den neuen Versicherer zahlt man bis zum Ablauf des alten Vertrages nur die Prämiendifferenz.
In einem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer gegen den Konditionsdifferenzversicherer den Anspruch auf volle Entschädigung (im Gegensatz zu einer Exzedenten-Deckung, bei der der Versicherer ausschließlich die fehlende Differenz an Versicherungsschutz und Entschädigung anbietet), muss jedoch auch seine Ansprüche gegen den alten Versicherer geltend machen und die dort erlangten Leistungen an den Konditionsdifferenzversicherer abgeben.
Bei multinationalen Unternehmen können durch eine Umbrella-Deckung eventuell vorhandene Deckungslücken zwischen einer im Ausland geschlossenen Grunddeckung und den im Inland bestehenden höheren Standards (Pflichtversicherungen) geschlossen werden. Der Konditionsdifferenzversicherer versichert das Unternehmen zu den im Inland notwendigen Konditionen und Standards.
Durch eine Summendifferenzversicherung können auch die Differenzen in den Versicherungssummen geschlossen werden.
In der Versicherungswirtschaft die Pflicht des Versicherungsnehmers zum Abschluss eines bestimmten Versicherungsvertrages sowie die Pflicht des Versicherungsunternehmens, den Antrag des Versicherungsnehmers auf den Versicherungsschutz anzunehmen.
Besteht in Deutschland bspw. im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen und (eingeschränkt) der privaten Krankenversicherung.
L
Bezeichnet eine Schadenversicherung für zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur der Gattung nach benannten Risiken. Diese Risiken sind jedoch im Laufe des Vertrages zu bestimmten Zeitpunkten zu konkretisieren bzw. im Einzelnen zu benennen.
Bezeichnet die Übertragung von unverfallbaren Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens im Falle seiner Auflösung auf einen Lebensversicherer. Der Hintergrund für diese Versicherung ist, dass ein Unternehmen solange nicht liquidiert werden kann, wie er noch bestehende Pensionsverpflichtungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zu erfüllen hat. Diese Möglichkeit der Ablösung der Versorgungsverpflichtungen wird einem Arbeitgeber in § 4 Abs. 4 BetrAVG eingeräumt.
Durch die Ablösung wird rechtlich eine Enthaftung des Unternehmens erreicht. Das Unternehmen kann danach liquidiert werden.
Außenstehender Regulierer, der im Namen eines Versicherungsunternehmens bestimmte Aufgaben im Rahmen der Schadenregulierung übernimmt. Dabei kann er nicht nur die Ermittlungen zum Schadengrund, sondern auch zur Schadenhöhe anstellen, er kann insbesondere mit Zeugen und Betroffenen sprechen, die Polizeiberichte überprüfen u.s.w. Der Loss Adjusters erfüllt dabei sowohl außen- als auch innendienstliche Aufgaben. Damit ist sein Aufgabenfeld weiter als der eines reinen Außenregulierers. Der Einsatz von Loss Adjustern ist in den USA und in Großbritannien weit verbreitet.
M
Transaktionsversicherungen dienen der Absicherung der Haftungsrisiken bei Unternehmenstransaktionen. Diese Versicherungen werden unter dem Begriff M&A-Versicherungen (Mergers & Acquisitions) zusammengefasst. Mergers steht dabei für Verschmelzungen und Fusionen, Acquisitions für Unternehmensübernahmen.
Den häufigsten Typ der M&A-Versicherung stellt die W&I-Versicherung (Warranties & Indemnities) dar. Diese Versicherung für Zusicherungen und Schadloshaltungen dient der Absicherung von Gewährleistungs- und Garantierisiken bei einer Unternehmenstransaktion. Die W&I Versicherung kann sowohl als Verkäufer- (Haftpflichtpolice) als auch als Käuferpolice (Vermögens-Eigenschadenversicherung) abgeschlossen werden.
Auf der Seite des Verkäufers soll diese Versicherung gegen die kaufvertraglichen Haftungsansprüche des Käufers schützen, die durch Verletzung oder Unrichtigkeit der in dem Unternehmenstransaktionsvertrag abgegebenen Garantien und Gewährleistungsversprechen entstehen. Im Übrigen deckt diese Versicherung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Auf der Seite des Käufers soll die W&I Versicherung den Käufer für Schäden an seinem Vermögen entschädigen, die ihm infolge der Verletzung oder Unrichtigkeit der Garantie- oder Gewährleistungsversprechen des Verkäufers entstehen.
Als weitere Formen der M&A Versicherung können auch Steuer-, Umwelt-, Immaterialgüter- und Prozessrisiken abgesichert werden.
Im Unterschied zur All-Risks-Deckung werden bei der Multi-Risks-Deckung mehrere Deckungen aus unterschiedlichen Versicherungszweigen zu einer Verbundenen Versicherung zusammengefügt. Dabei wird unterschieden zwischen einer echten (verbundenen) Multi-Risks-Deckung und einer unechten (gebündelten) Multi-Risks-Deckung.
Bei der echten M. liegt nur ein Vertrag mit einem gemeinsamen Bedingungswerk sowie gemeinsamer Franchise und gemeinsam kalkulierter Gesamtprämie für alle Deckungen vor.
Der Begriff beschreibt in der Versicherungswirtschaft den Umstand, dass das Vorhandensein des Versicherungsschutzes für ein Risiko den Versicherungsnehmer zu einem opportunistischen Verhalten bezüglich dieses Risikos bewegt.
Der Versicherungsnehmer verhält sich also risikofreudiger, wenn er die Kosten nicht selbst zu tragen hat. Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung unternehmen grds. weniger Anstrengungen zur Verhütung eines Schadens als nicht versicherte Personen.
Diesem Verhalten versuchen die Versicherer u. a. mit der Vereinbarung von Selbstbehalten (Franchise) entgegenzuwirken.
N
Im Gegensatz zur Allgefahrenversicherung sind hier nur die im Vertrag ausdrücklich genannten Gefahren versichert. Weiterhin müssen durch diese Gefahr ausdrücklich versicherte Sachen, Personen oder Vermögen betroffen sein und einen versicherten Schaden verursacht haben. Die Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalles trägt hierbei der Versicherungsnehmer.
Ist eine besondere Form des Identitätsdiebstahls, bei der der Schädiger im Internet auf Social-Media-Plattformen, Foren oder sonstigen Netzwerken unter dem Namen oder Pseudonym eines anderen auftritt. Dies kann entweder zur Verbreitung von Falschinformationen oder zur Entgegennehme bestimmter Informationen geschehen, die im guten Glauben mit dem Schädiger geteilt werden.
O
Bei einer Mitversicherung wird das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt. Jeder trägt das Risiko anteilig und haftet damit auch nur für seinen Anteil. Mit jedem Versicherer besteht hier ein rechtlich selbständiges Vertragsverhältnis. Es besteht also keine Gesamtschuldnerschaft. Untereinander bilden die Versicherer eine GbR.
Durch die Vereinbarung einer Führungsklausel kann ein Versicherer zum führenden Versicherer benannt werden, der dann den Vertrag betreut und die Schäden reguliert. Der Umfang der Aufgaben und die Rolle des führenden Versicherers bestimmen sich nach der jeweiligen Führungsklausel.
Bei Layer-Deckungen wird das Risiko nicht horizontal auf mehrere Versicherer verteilt, sondern vertikal. Es werden mehrere Versicherungsverträge (Layer) aneinandergereiht. Ist in einem Schadenfall die Deckungssumme des ersten Grund-Versicherungsvertrages erschöpft, so greift der Deckungsschutz des nachfolgenden Vertrages mit seiner Deckungssumme. Diese nachfolgenden Deckungen sind Exzedenten-Deckungen.
Innerhalb der einzelnen Layer kann zur Absicherung des Risikos wiederum eine Mitversicherung zum Einsatz kommen.
P
Fake President
Bezeichnet eine Betrugsmethode, bei der sich die Täter per Email als Geschäftsführer oder Mitglied der eigenen Chefetage ausgeben und eine Geldüberweisung auf ein (zumeist) ausländisches Bankkonto veranlassen.
Eine Weiterentwicklung dieser Betrugsmethode stellt Payment Diversion Fraud. Dabei werden vertrauensvolle Beziehungen, die Unternehmen zu ihren Geschäftspartnern aufgebaut haben, in der Weise ausgenutzt, dass der Täter sich als Geschäftspartner ausgebend, bittet, das Geld für Waren oder Dienstleistungen auf ein anderes Konto zu überweisen, als das ursprünglich geplante und angegebene.
Eine (vom Phishing abgeleitete) im Internet verbreitete Betrugsmethode, bei der der Internetnutzer durch Manipulationen des Schädigers an dem DNS-System des PC´s auf gefälschte Internetseite gelangt und seine Daten in Unkenntnis der Unechtheit praktisch an den Schädiger abgibt. Dabei findet die Umleitung auf die gefälschte Seite trotz richtiger Eingabe der gewünschten URL durch den Nutzer.
Bezeichnung für die Vielzahl von Internet-Betrugsmethoden, bei denen die Angreifer versuchen, durch Nachahmung von Internetseiten, Emails oder sonstiger Nachrichten dem Internetbenutzer die persönlichen Daten zu entlocken. Sehr oft geschieht dies über die Nachahmung/Fälschung des Internetauftritts einer Bank, mit dem Ziel, an die Einlogg-Daten und insbesondere an die Transaktionsnummern des Betroffenen zu gelangen.
Bezeichnet einen Versicherungsfall in der Kreditversicherung, der mit der Nichtzahlung der versicherten Forderung innerhalb einer im Versicherungsschein angegebenen Wartefrist seit der Fälligkeit eintritt. Auf einen objektiven Nachweis der Illiquidität des Schuldners kommt es hierbei nicht an. Entsprechende Klauseln kommen oft in der Ausfuhrkreditversicherung zum Einsatz.
R
Ermöglicht die Absicherung von wiederholten Lieferantenkrediten des Versicherungsnehmers in laufender Geschäftsbeziehung. Es wird sich zumeist um kurzfristige Forderungen handeln. Die Absicherung kann entweder durch die Vereinbarung eines Kreditlimits oder durch eine Pauschaldeckung geschehen. Im ersten Fall sind die Forderungen nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Im zweiten Fall wird die Gesamtheit der Forderungen bis zur vereinbarten Antragsgrenze geschützt.
Eine Schutzliste für Verbraucher. Die kostenlose Eintragung in diese Liste soll dem besseren Schutz vor unerwünschter und unaufgeforderter Werbung dienen. Werbetreibende Unternehmen können bei der Verbreitung ihrer Werbung ihre Werbekontaktlisten mit der Robinsonliste abgleichen und auf die in der Liste eingetragenen Verbraucher Rücksicht nehmen bzw. diese vor Werbung „verschonen“. So können sich die Unternehmen ihrerseits auch vor unnötigen Verbraucherbeschwerden und Abmahnungen schützen. Die Rücksichtnahme ist jedoch nicht bindend, d.h. die Eintragung in die Robinsonliste garantiert nicht automatisch die Werbefreiheit für den Verbraucher.
S
In der Weiterentwicklung des Schadentracking soll dem Versicherungsnehmer ein kompletter Online-Schadenservice bereitgestellt werden. Vereinzelt existieren auf dem Markt heute schon Konzepte, die dem Versicherungsnehmer erlauben, den Schaden online über den PC oder durch die Benutzung einer Smartphone-App zu melden, begleitend die Einsicht in die Schadenakte zu nehmen und notwendige Unterlagen (Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen u. s. w.) unmittelbar zu übermitteln.
Stellt ein Instrument zur Ermittlung des Wertes eines Gebrauchtfahrzeugs nach relevanten Bewertungskriterien dar. Die Wertberechnung nach der Schwacke-Liste ist heute Industriestandard.
Auch zur Berechnung der Mietwagenkosten kann die Schwacke-Liste zugrunde gelegt werden. Alternativ dazu existiert jedoch auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel (Fraunhofer-Tabelle) des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO.
Nach Rechtsprechung des BGH kann ein Richter im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens zur Ermittlung der Schadenshöhe sowohl auf die Schwacke-Liste als auch auf die Fraunhofer-Tabelle zurückgreifen. Wegen der zum Teil großen Unterschiede in den Ergebnissen werden oft „Fracke“-Werte benutzt. Diese geben den Mittelwert zwischen den Mietwagenkosten nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Tabelle an.
Sammelbezeichnung für Geschäftsprozesse in einem Unternehmen, bei denen die Kunden zur Steigerung der Effizienz in die Prozessbearbeitung integriert werden. Solche Integration wird heute in den Bereichen der Callcenter als Sprachdialogsystem zur Kanalisierung der Anfragen oder im Internet bei Buchungs-, Vertragsabschluss- oder Online-Bankingsystemen zur Prozessabwicklung eingesetzt. Für Unternehmen bringen die Customer-Self-Services die Kosteneinsparungen, die sie unter Umständen in Form von Rabatten auch an die Kunden weitergeben können.
Haftung des Versicherungsvermittlers für die von dem Versicherer bereits ausgezahlten Provisionen, die der Versicherungsvermittler jedoch noch nicht verdient hat. Dem Vermittler wird hiermit für einen bestimmten Zeitraum (Stornohaftungszeit) ein Vorschuss gewährt, für den die Provisionen zurückgefordert werden können. Verdient hat sich der Vermittler die Provision erst dann, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie für den Zeitraum der Stornohaftungszeit bezahlt. Die Stornohaftungszeiten werden im Vermittlervertrag je nach Versicherungsvertragstyp festgelegt.
Zur Absicherung des Risikos von Zahlungsausfällen des Vermittlers im Rahmen der Stornohaftung für mögliche Vertragsstornierungen behält sich der Versicherer eine Stornoreserve, die jedoch nach Ablauf der Stornohaftungszeit an den Vermittler auszuzahlen ist.
Stellt für einen Versicherungsnehmer einer Rechtschutzversicherung ein Instrument dar, das ihm ermöglicht, gegen die Ablehnung des Antrages auf Kostenübernahme für ein Verfahren wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit durch Einreichung eines anwaltlichen Schiedsgutachtens auf Kosten des Rechtschutzversicherers vorzugehen. Dabei wird von dem Rechtsanwalt ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten der Streitsache abgegeben, das zur Begründung des Begehrens des Versicherungsnehmers beim Rechtschutzversicherer einzureichen ist. Dieser Stichentscheid ist für den Rechtschutzversicherer in der Regel bindend.
Konditionsdifferenzdeckung (Umbrella-Deckung)
Eine Versicherung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, mit der Differenzen geschlossen oder Ergänzungen des Versicherungsschutzes erreicht werden sollen.
Hat ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherer einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit und will er nach Ablauf des bestehenden Vertrages seinen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer erweitern, so kann durch die Umbrella-Deckung des neuen Versicherers bereits zum jetzigen Zeitpunkt das neue Versicherungsschutzniveau vereinbart werden. Die bestehende Versicherung wird angerechnet. An den neuen Versicherer zahlt man bis zum Ablauf des alten Vertrages nur die Prämiendifferenz.
In einem Schadenfall hat der Versicherungsnehmer gegen den Konditionsdifferenzversicherer den Anspruch auf volle Entschädigung (im Gegensatz zu einer Exzedenten-Deckung, bei der der Versicherer ausschließlich die fehlende Differenz an Versicherungsschutz und Entschädigung anbietet), muss jedoch auch seine Ansprüche gegen den alten Versicherer geltend machen und die dort erlangten Leistungen an den Konditionsdifferenzversicherer abgeben.
Bei multinationalen Unternehmen können durch eine Umbrella-Deckung eventuell vorhandene Deckungslücken zwischen einer im Ausland geschlossenen Grunddeckung und den im Inland bestehenden höheren Standards (Pflichtversicherungen) geschlossen werden. Der Konditionsdifferenzversicherer versichert das Unternehmen zu den im Inland notwendigen Konditionen und Standards.
Durch eine Summendifferenzversicherung können auch die Differenzen in den Versicherungssummen geschlossen werden.
T
Eine Versicherung, bei der die Versicherungssumme im Falle des während der Vertragslaufzeit eingetretenen Todes (zumeist zum Vertragsende) ausgezahlt wird. Zudem wird nach dem Todesfall bis zum Ende der Versicherungszeit eine Beitragsfreistellung gewährt. Diese Versicherung wird sehr oft auf das Leben eines Großelternteils abgeschlossen, um mit der (im Todesfall) ausgezahlten Versicherungssumme die (spätere) Ausbildung des Enkelkindes zu finanzieren. Daher die oft anzutreffende Bezeichnung als Ausbildungsversicherung.
Die nach der VVG-Reform zur Regelform des Versicherungsvertragsrechts erhobene Textform richtet sich nach § 126 b BGB. Hiernach ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich. Der Datenträger muss dem Empfänger der Erklärung zur Verfügung stehen. Entscheidend ist die Möglichkeit, die Erklärung dauerhaft unverändert wiederzugeben, denn das Textformerfordernis soll sicherstellen, dass die Erklärung lesbar ist und so aufbewahrt werden kann.
Aus diesem Grund genügt neben der Übermittlung der Erklärung auf Papier auch die elektronische Übermittlung per Fax, per E-Mail, auf Diskette, CD-Rom oder USB-Stick. Hierbei ist jedoch erforderlich, dass der VN sein Einverständnis mit der jeweiligen Übermittlungsart erteilt. Davon ist auszugehen, wenn er seine Faxnummer, E-Mail-Adresse angegeben hat. Auch bei der Übermittlung von Erklärungen im gebräuchlichen PDF- oder Word-Format genügt der Textform des § 126 b BGB.
Auch wenn die Textform im VVG zur Regelform wurde, so blieb es bei Erklärungen mit besonderer Warnfunktion bei der Schriftform des § 126 BGB. So ist der Verzicht des Versicherungsnehmers auf die erforderliche Beratung und die Dokumentation gem. §§ 6 Abs. 3, 61 Abs. 2 VVG oder auf die Vertragsinformationen nach § 7 Abs. 1 S. 3 VVG grundsätzlich nur durch eine gesonderte schriftliche Erklärung des VN möglich. Eine Ausnahme gilt im Fernabsatzverkehr i. S. d. § 312 c BGB.
Ebenso gilt die Schriftform bei der Zustimmung einer Gefahrperson zu dem Abschluss einer Lebens- (§ 150 Abs. 2 Satz 1 VVG) oder Unfallversicherung (§ 179 Abs. 2 Satz 1 VVG) oder Ausübung des Rücktritts- und Kündigungsrechts bei Obliegenheitsverletzungen des VN seitens des VR (§ 21 Abs. 1 Satz 1 VVG).
Zentrales Prinzip in der Haftpflichtversicherung. Hiernach besteht eine Trennung zwischen dem Haftpflichtverhältnis (zwischen dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer und dem geschädigten Dritten) und dem Deckungsverhältnis (zwischen dem eintrittspflichtigen Versicherer und dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer). Diese Rechtsverhältnisse sind unabhängig voneinander zu beurteilen und die jeweiligen Ansprüche sind in getrennten Prozessen geltend zu machen.
Zur Klärung der Eintrittspflicht des Versicherers hat der Versicherungsnehmer ein Deckungsprozess gegen den Versicherer zu führen. Die Entscheidung über die Haftung des Versicherungsnehmers kann dagegen im getrennten Haftungsprozess des Dritten gegen den Versicherungsnehmer herbeigeführt werden.
Die tatsächlichen Feststellungen im Haftungsprozess wirken sich auf den Deckungsprozess insofern aus, als sie dort eine (begrenzte) Bindungswirkung entfalten.
U
Eine Form der gemischten Versicherung nach US-Amerikanischen Vorbild auf Basis der privaten Rentenversicherung mit der Möglichkeit, weitere Bausteine, wie z. B. Todesfall- und/oder Pflegefallschutz, mitzuversichern. Die Vorsorge durch Kapitalansammlung kann damit mit unabhängig geführten Risikokomponenten kombiniert werden.
Bezeichnend für diese Versicherungsform sind die Anpassungsmöglichkeiten an die Lebenssituation des Versicherungsnehmers sowie die transparente Kontoführung und -struktur. Zudem fehlen hier die festen laufenden Beiträge, einmalige Zahlungen und Entnahmen sind möglich.
V
Bei Valorenversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, solange der Transport durch ein Transportunternehmen durchgeführt wird oder sich die Sache im Gewahrsam einer öffentlichen Stelle (z.B. Zoll) befindet. Beim Transport durch den Versicherungsnehmer selbst besteht eine Named-Perils-Deckung.
Zeichnet sich wegen des hohen Risikos durch verschärfte Obliegenheiten aus.
Bezeichnet die Möglichkeit für einen gebundenen Ausschließlichkeitsvertreter aufgrund einer Erlaubnis des Versicherers auch die Produkte anderer Versicherer zu vermitteln, weil sein Versicherer das passende Produkt nicht in seinem Angebot führt. Dabei darf der Vertreter jedoch nicht den Anschein erwecken, er sei selbst ein Makler (vgl. LG Freiburg vom 30.12.2015, Az. 12 O 86/15 KfH).
Im Übrigen ist die Ventillösung nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, solange die Vermittlungstätigkeit des gebundenen Vertreters nur einen geringen Teil seiner gesamten Tätigkeit ausmacht und der Versicherer die Haftung auch für diese übrige Vermittlertätigkeit des gebundenen Ausschließlichkeitsvertreters übernimmt (vgl. BGH Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 19/13).
Bezeichnet das Risiko der Vergreisung der Versicherungsbestände in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dass dadurch entsteht, dass in einem bestandgeschützten Tarif aufgrund der Änderungen der Gesetzeslage und rechtlicher Rahmenbedingungen keine Neuzugänge möglich sind. Die Folge der Schließung eines Tarifs für Neuzugänge sind die Beitragserhöhungen. Dem Versicherungsnehmer steht gem. § 204 VVG ein Tarifwechselrecht zu.
Der Tarifwechsel (i. S. d. § 204 VVG) in einen aufgrund gesetzlicher Beschränkungen (z. B. nach § 193 Abs. 3 VVG) geschlossenen Tarif ist nicht möglich. Nach § 204 VVG soll nur der Wechsel in die verkaufsoffenen sowie bestandsoffenen Tarife, die dem VN bei erstmaligem Abschluss des Krankenversicherungsvertrags noch offenstanden, möglich sein.
Auch „verbundene Risikolebensversicherung“ genannt. Eine Risikolebensversicherung, die für Partner gedacht ist. Durch eine Police werden zwei Personen abgesichert. Beim Tod einer der Personen wird die Versicherungssumme an die andere ausgezahlt. Diese Versicherung ist vom Gedanken des Schutzes des Hinterbliebenen geprägt. Sie kann jedoch nicht nur in familiären Verhältnissen, sondern auch bei Geschäftspartnern zum Schutz des gemeinsamen Unternehmens sinnvoll sein. Ferner kann mit einer solchen Versicherung auch die Darlehensrückzahlung abgesichert werden. Beim Tod eines Ehegatten kann die Versicherungssumme in der Höhe der verbleibenden Darlehensschuld die Rückzahlung absichern und finanzielle Überlastung des Hinterbliebenen verhindern.
Ombudsmann für Versicherungen ist eine außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Er kann bei Meinungsverschiedenheiten mit den Versicherern eingeschaltet werden. 95 % der Versicherer in Deutschland haben sich dem Ombudsmann-Verfahren angeschlossen.
Bei diesem Verfahren kann der Verbraucher gegen eine Entscheidung des Versicherers beim Ombudsmann kostenlos (evtl. nur Portokosten) eine Beschwerde einlegen. Nach der Prüfung der Angelegenheit gibt es von dem Ombudsmann je nach Streitwert eine Entscheidung oder eine Empfehlung. Unter dem Streitwert von 10.000 € muss sich der Versicherer an die Entscheidung des Ombudsmannes halten. Beim Streitwert von über 10.000 € (bis 100.000 €) gibt er eine unverbindliche Empfehlung.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist für Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen zuständig. Rechtsschutz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung fallen in den Zuständigkeitsbereich damit genauso wie die Meinungsverschiedenheiten mit dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer.
Der Ombudsmann ist unparteiisch und hält sich nur an Recht und Gesetz. Das Ombudsmann-Verfahren dauert i. d. R. weniger als drei Monate. Die Beschwerde kann per Fax, Brief, E-Mail oder über ein Online-Beschwerdeformular eingereicht werden.
Seit 2007 gehören auch bestimmte Streitigkeiten mit den Versicherungsvermittlern zu den Zuständigkeiten des Ombudsmanns für Versicherungen. Diese unterliegen jedoch einem gesonderten Verfahren. Für private Kranken- und Pflegeversicherung existiert eine eigene Ombudsmann-Stelle, deren Verfahren auch anders geregelt ist.
Mit der Vertrauensschadenversicherung sichert sich ein Versicherungsnehmer gegen Vermögensschäden ab, die durch unerlaubte Handlungen seiner Vertrauenspersonen entstehen. Dabei wird zwischen Versicherung von Vermögensschäden aus vorsätzlichem unerlaubten Handeln (Betrug, Diebstahl, Untreue u. s. w.) und der Versicherung von Vermögensschäden aus fahrlässigen Handlungen bzw. unverschuldeten Vermögensschäden unterschieden.
Zum versicherten Personenkreis gehören i. d. R. alle Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers. Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten gehören ebenso wie Geschäftsführer und Fremdpersonal oder Zeitarbeiter dazu.
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört die Prüfung der Arbeitnehmer vor der Einstellung auf die Vertrauenswürdigkeit.
Z
Bezeichnet einen Angriff auf ein Computersystem oder -Programm unter Ausnutzung einer noch unentdeckten Schwachstelle bzw. Sicherheitslücke, für die noch kein Patch (Korrektur) zur Schließung dieser Lücke existiert. Dabei wird vom Angreifer, der die Lücke kennt oder selbst entdeckt ein Schadcode zu ihrer Ausnutzung entwickelt. In manchen Fällen wird die Kenntnis von der Sicherheitslücke auch käuflich erworben. Der Programmierfehler wird dann zu gezielten Angriffen über Malware genutzt.
Die Gefährlichkeit dieses Angriffs besteht darin, dass die Lücke auch nach ihrer Entdeckung bis zur Entwicklung des Patches durch den Softwarehersteller bestehen bleibt und weiter zum Angriff benutzt werden kann. Auch ein Antivirusprogramm kann dabei (bis zur Schließung der Lücke) nichts ausrichten.