GmbH-Recht
Beschränkte Haftung – Nicht nur auf dem Papier
Möchten Sie vor dem Hintergrund der zunehmend strenger werdenden Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit des Versicherungsvermittlers Ihre Haftung begrenzen? Werden Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH Pflichtverletzungen vorgeworfen, auf deren Grundlage Schadensersatz von Ihnen verlangt wird? Oder bestehen in Ihrer Gesellschaft unüberwindbare Differenzen, sodass eine Trennung von einem Mitgesellschafter unausweichlich ist? Sie befinden sich im Gründungsstadium und möchten wissen, ob Sie bereits die Geschäftstätigkeit aufnehmen können bzw. welche Haftungsrisiken lauern?
Die Kanzlei Michaelis berät Sie einzelfallorientiert und ausgewogen dahingehend, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen optimal ist. Wichtig ist uns dabei stets die enge Abstimmung mit dem Mandanten, da ein guter Gesellschaftsvertrag als Fundament für die weitere unternehmerische Betätigung immer die individuellen Verhältnisse und die persönliche Zielsetzung der Akteure berücksichtigen muss. Nach Maßgabe Ihrer Vorstellungen empfehlen wir Ihnen die geeignete Gesellschaftsform des Unternehmensträgers und erarbeiten den Gesellschaftsvertrag in enger Abstimmung mit Ihnen.
Darüber hinaus vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in Geschäftsführer-Haftungsprozessen. Das Tagesgeschäft eines GmbH-Geschäftsführers ist von einem hohen Maß an Verantwortlichkeit geprägt, mit der auch das Risiko einhergeht, unternehmerische und juristische Fehltritte zu begehen. Damit Sie hier Rechtssicherheit haben, beraten wir Sie präventiv bei Zweifeln darüber, inwieweit Ihr Geschäftsführerhandeln rechtlich zulässig ist. Sollten die Fronten bereits verhärtet sein, kämpfen wir selbstverständlich auch vor Gericht für Ihr Recht.
Auch bei Unstimmigkeiten im Gesellschafterkreis steht Ihnen die Kanzlei Michaelis beratend zur Seite. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten der Trennung von Mitgesellschaftern auf. Zudem bieten wir Hilfestellung bei der unternehmerischen Betätigung im Gründungsstadium.
Daneben bieten wir Ihnen selbstverständlich auch Rechtsrat in vielen weiteren denkbaren Konstellationen des GmbH-Rechts an, seien es Anteilsverkauf und –übertragung, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Vorbereitung von Beschlüssen oder aber die rechtliche Begleitung bei Gesellschafterversammlungen.
Dabei ist es unser oberstes Ziel, Ihre Interessen möglichst wirtschaftlich und rechtssicher umzusetzen.