
Bankrecht
Gut aufgestellt – auch gegen die Großen
Im Bereich des Bankrechts vertritt die Kanzlei Michaelis Bankkunden in sämtlichen Belangen gegenüber Banken und Sparkassen. Daneben bildet die Vertretung von Anlegern und freien Anlageberatern/-vermittlern in Haftungsprozessen ein Tätigkeitsschwerpunkt.
Kapitalanlagerecht: Im Bereich des Kapitalanlagerechtes vertreten wir die Interessen geschädigter Anleger und von freien Anlageberatern/-vermittlern in Schadensersatzverfahren zu sämtlichen gescheiterten Kapitalanlagen.
Kreditvertragsrecht: Im Kreditvertragsrecht ist dabei die Prüfung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen im Rahmen von Darlehensverträgen ein Tätigkeitsschwerpunkt. Daneben erfolgt auch eine Interessensvertretung in den Bereichen sittenwidriger Bürgschaften (z.B. Ehegattenbürgschaften) und Zahlungsverkehr (z.B. fehlerhafter Überweisungen).