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Handels­vertreter­­recht

Mit uns haben Sie den richtigen Vertreter gefunden

Sie Sind Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder auch Unternehmer und benötigen rechtliche Unterstützung im Bereich des Handelsvertreterrechts?

Auch im Handelsvertreterrecht kommt es zu einer Vielzahl rechtlicher Probleme. Diese betreffen vor allem Fragen der Kündigung eines Handelsvertretervertrages, als auch die Geltendmachung von Provisions- und Ausgleichansprüchen nach Beendigung sowie den Umgang mit bestehenden Wettbewerbsverboten. Auch Fragen der Ausgestaltung von Handelsvertreterverträgen sind dabei Schwerpunkte dieses Rechtsgebietes.

Kündigung Handelsvertretervertrag

Wurde Ihr Handelsvertretervertrag gekündigt oder Sie beabsichtigen selbst ihren Vertrag zu beenden oder sind Sie sogar Unternehmer und möchten sich von ihren Vertragspartner trennen? Soll der Handelsvertretervertrag gekündigt werden, so stellt sich zunächst die entscheidende Frage. ob eine solche Beendigung auch rechtswirksam ist. Ist der Vertrag auf eine vorher festgelegte Zeit befristet, so endet dieser automatisch mit Ablauf dieser vertraglichen Frist. Wurde hingegen ein unbefristeter Vertrag geschlossen, so sind bei einer ordentlichen Kündigung stets die Kündigungsfristen des § 89 Abs. 1 HGB zu beachten. Diese können jedoch durch den Handelsvertretervertrag verlängert werden und müssen daher Beachtung findet. Liegt darüber hinaus sogar ein wichtiger Grund vor, so kann eine außerordentliche fristlose Kündigung erfolgen. Diese Art der Kündigung kann jedoch nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der beiderseitigen Interessen erfolgen und ist letztlich als Einzelfallentscheidung zu werten. Gerade in Fällen der außerordentlichen Kündigung ist rechtlicher Rat unabdingbar, da nur ein Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die Wirksamkeit einer solchen Kündigung einschätzen kann.

Provisionsansprüche einfordern

Sie wollen noch ausstehende Provisionsansprüche sowie einen Ausgleichsanspruch einfordern? In § 87 HGB ist der Anspruch des Handelsvertreters auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte geregelt, welche auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht aufschiebend bedingt bereits mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Anbieter und dessen Kunden. Wird hingegen endgültig ersichtlich, dass der Kunde nicht zahlt, verfällt die Provision.

Der Ausgleichsanspruch

Der Ausgleichsanspruch soll dem Handelsvertreter, welcher dem Unternehmer durch seine Tätigkeit erhebliche Vorteile verschafft hat, eine entsprechende Gegenleistung ermöglichen. Der Vorteil des Unternehmers liegt dabei in der fortdauernden Nutzung des vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstammes auch nach Beendigung des Handelsvertretervertrages. Diese zusätzliche Vergütung des Handelsvertreters wird dem Grunde und der Höhe nach auch durch Billigkeitsgesichtspunkte bestimmt. Die Anspruchsgrundlage des Ausgleichsanspruchs ist der § 89b HGB.

Erfassungsbogen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters herunterladen

Buchauszug geltend machen

Wollen sie einen Buchauszug geltend machen? Damit der Handelsvertreter seine Provisionsansprüche auch nachprüfen kann, hat das deutsche Handelsvertreterrecht diesem in § 87 c HGB mehrere Kontrollrechte eingeräumt. Diese sehen einen Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs, auf Auskunft und auf Bucheinsicht vor. Soweit auch nach der Bucheinsicht noch Zweifel an der Richtigkeit des zuvor erteilten Buchauszugs bestehen, kann der Handelsvertreter vom Unternehmer die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 259 Abs. 2 BGB verlangen. Außer diesen Ansprüchen stehen dem Handelsvertreter jedoch keine weiteren Kontrollrechte zur Nachprüfung seiner Provisionsansprüche zu.

Ausgestaltung eines Handelsvertretervertrages

Haben Sie Fragen zur Ausgestaltung eines Handelsvertretervertrages? Nicht nur Fragen der Kündigungsfristen sollten in Handelsvertreterverträgen geregelt werden, sondern darüber hinaus sollte eine Vielzahl von weiteren Fragen vor Abschluss eines Vertrages durchdacht werden. Dies betrifft im Einzelnen Ausgestaltungen hinsichtlich der Provision, des Vertragsgebiets und der Bezeichnung des genauen Produkts bzw. der Versicherung, aber auch wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sowie Probleme bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit des Handelsvertreters. Dies sind jedoch nur einige Punkte, die vor Abschluss eines Handelsvertretervertrages überdacht werden sollten. Selbstverständlich sind solche Verträge dem Einzelfall anzupassen.

Ansprechpartner im Handelsvertreterrecht

Stephan Michaelis LL.M.

Juli 19, 2018
Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2020/08/2020_Stephan-Michaelis_mit-Logo.jpg 417 299 Alexander https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo-Michaelis.svg Alexander2018-07-19 23:05:312020-12-01 12:56:59Stephan Michaelis LL.M.

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