Sofortkontakt: 040 888 88 777
  • 0Shopping Cart
Kanzlei Michaelis
  • Startseite
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Compliance-Richtlinie
    • Büroleitung
    • Kooperationen
    • Honorare
    • Karriere
    • Referenzen
    • Serviceleistungen Mitarbeiter
    • Presse
    • Beschwerde
    • Gutschein Boutique
  • Beraterteam
    • Stephan Michaelis LL.M.
    • Dr. Jan Freitag
    • Kathrin Pagel
    • Oliver Timmermann
    • Fabian Kosch
    • Svenja-Martina Burmeister
    • Sarah Kolß
    • Judith Pötter
    • Vincent Jacobsen
    • Markus Kirner
    • Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
  • Service
    • Geschenke Shop
    • All-Risk Michaelis Cover
    • Download für Versicherungsmakler
    • Ihr kostenfreies hochwertiges Kundenmagazin
    • Gerichtsurteile
    • Expertenbeirat für Vermittler und Makler
    • Prozesskostenfinanzierung
  • Newsletter
  • Rechtsgebiete
    • ArbR, BankR, Datenschutz
      • Arbeitsrecht
      • Bankrecht
      • Datenschutzrecht
    • Versicherungsrecht
      • Handelsvertreterrecht
      • Lebensversicherung
      • Maklerrecht
      • Unfallversicherung
      • Versicherungsrecht
      • Haftpflichtversicherungen
      • Dienstunfähigkeitsversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Gewerblicher Rechtsschutz
      • Markenrecht
      • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschafts- und Vertragsrecht
      • Personengesellschaftsrecht
      • Unternehmensumstrukturierungen
      • GmbH-Recht
  • Mediathek
    • Weiterbildungskalender 2025
    • Fachtagung Andalusien 2024
    • Fachtagungen
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2020
      • 2019
      • 2018
    • Audiothek
    • Videothek
    • Bibliothek
      • Stephan Michaelis LL.M.
      • Dr. Jan Freitag
      • Kathrin Pagel
    • Quotelung Übersicht
    • Aktuelle Termine
    • Interviews
    • Archiv
    • News
    • Lexikon des Versicherungsrechtes
    • Weiterbildung
      • Weiterbildungsreise
      • Weiterbildung 2023
        • Maklerstammtisch Präsentationen
        • Maklerstammtisch 08.02.2022
    • Newsletter anmelden
    • Downloads
  • Bücher
  • Vollmacht
  • Kontakt
  • Shop
    • Audiothek
    • Maklerbeirat
    • Ölgemälde in Gold
    • Beratung vor Ort
    • Online-Vorträge
    • Bücher
    • UNIVERSITY of LIFE
  • Suche
  • Menu

Serviceleistungen Mitarbeiter

Sonderleistungen für Mitarbeiter der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Mitarbeiter-Stimmen zur Versorgungsordnung der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

„Ich finde die Erstattung der Kosten für die HVV-Karte super. Morgens mit dem Rad zur Bahn. Die Fahrt mit Lesen verbringen, Musik hören oder noch mal die Augen schließen genießen! Kein Stau, eigenen Fahrer, kein Ticket lösen und durch die super Lage der Kanzlei viele Linien mit Bus und Bahn zur Anfahrt möglich. Das Ticket kann privat von mir genutzt werden! Ich kann jederzeit auf den HVV zurückgreifen. Einkaufen ohne Parkplatzsuche, am Wochenende noch einen Erwachsenen oder Kinder auf meiner Karte mitfahren lassen, feiern in Hamburg und Nachts nach Hause, mit der Fähre auf die andere Seite der Elbe, alles kein Problem.

Ich finde es perfekt und freue mich darüber.“

Assistenz

„Seitdem ich hier arbeite, hat mir die Kanzlei Michaelis bereits mehrfach die Möglichkeit gegeben, kostenpflichtige Tagesseminare und längerfristige Fortbildungen zum Thema Buchhaltung oder zum Office-Manager zu absolvieren. Hierfür bin ich sehr dankbar. Gerade die Fortbildung zum Office-Manager hat mir im Berufsleben effektiv weitergeholfen.“

Rechtsanwaltsfachangestellte

„Ich glaube an den Grundsatz „Du bist was du isst!“ und finde es vor diesem Hintergrund super, dass unser Wohlbefinden neben dem Angebot der Kostenübernahme für eine persönliche Ernährungsberatung auch in Form eines wöchentlich gestellten Obst- und Gemüsekorbs unterstützt wird“

Rechtsanwaltsfachangestellte

Versorgungsordnung der
Kanzlei Michaelis

Zum Lesen der Versorgungsordnung bitte anklicken

Rund 80.000 Stunden verbringt der durchschnittliche Büromensch im Laufe seines Arbeitslebens sitzend. Obwohl uns Studien zeigen, dass sich Sport und Bewegung positiv auf den Beruf auswirken können, da die geistige Leistungsfähigkeit steigt und die krankheitsbedingten Ausfallzeiten zurück gehen, sind die meisten Mitarbeiter doch froh, wenn sie nach der Arbeit einfach nach Hause gehen können. Doch der Sport im Fitnessstudio gleicht meinen Büroalltag super aus. Ich habe Spaß, kann mich auspowern und bin am nächsten Tag wieder fit für die Arbeit. Der Besuch im Fitnessstudio bringt also nicht nur meinem Arbeitgeber, sondern auch mir ganz viel. Aus diesem Grund fördert Herr Michaelis unsere Entscheidung, langfristig etwas für unsere Gesundheit zu machen, mit einem Zuschuss vom 50 % des monatlichen Mitgliedbeitrages des Sportvereins unserer Wahl.

Rechtsanwaltsfachangestellte

„Nachdem wir den Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten äußerten, wurden die Arbeitszeiten nach unseren Ideen angepasst. Wir arbeiten nun nach einem Schichtplan – zumindest die, die das wollten – welchen wir selber anfertigen durften. Hierbei gibt es die Früh- und die Spätschicht, welche beide toll sind, wenn man private Termine vor oder nach der Arbeit wahrnehmen oder einfach das schöne Wetter genießen möchte. Außerdem haben wir jeden zweiten Freitag bereits um 14:00 Uhr Feierabend, um früher in das Wochenende starten zu können. Es wird viel Wert auf die Wünsche der Mitarbeiter gelegt und immer versucht, so gut es geht, die Wünsche zu erfüllen.“

Rechtsanwaltsfachangestellte

„Jährlich wird eine Weihnachtsfeier sowie ein Sommerfest organisiert. Das Schöne daran ist, dass es sehr abwechslungsreich ist – man kann sich immer auf etwas Neues freuen. Ein gemeinsames Glühweintrinken findet natürlich auch jedes Jahr aufs Neue statt, wo man sich im gemütlichen Kreise zusammenfindet und den Abend ausklingeln lässt. Weiterhin gibt es auch Teamabende, was den Zusammenhalt sowie das sehr gute Arbeitsklima noch einmal verstärkt und aufrechterhält. Ich persönliche finde es toll, dass sich so viele Mühe gegeben wird und alles organisiert wird, damit wir uns noch wohler fühlen als wir es bereits jetzt schon tun.“

Rechtsanwaltsfachangestellte

„Unzufriedenheit ist der erste Schritt zum Erfolg“ – und hier irrte sich Oscar Wilde eindeutig, aber gewaltig. Dort, wo man den größten Teil seines wachen Tages verbringt, will man sich auch wohlfühlen. Darum ist die Kanzlei mehr als ein Arbeitsplatz. Es ist ein Lebensort.

Wenn nach der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefragt wird, verweisen viele Angestellte sofort auf das Ideal der Work-Life-Balance. Anzustreben sei ein „harmonischen Gleichgewicht“ der beiden Pole … Was nun in der Theorie ziemlich gut klingt, erweist sich in der Praxis allerdings (mal wieder) als vollkommen unpraktikabel. Arbeit und (Privat-)Leben können nämlich gar nicht immer klar voneinander getrennt werden.

Wer also esoterisch von der „Work-Life-Balance“ spricht, drückt sich nur unklar aus und hat einen gedanklichen Sprachfehler. Ähnlich wie der Räuber Hotzenplotz, der immer nur „Geld oder Leben!“ sagt, tatsächlich aber „Geld oder Geld & Leben!!“ meint, wird auch hier etwas sehr Wichtiges unterschlagen. Bei seinem Job sucht man tatsächlich die „Work-Life-Integration“. Und da es beim Job um die Wurst geht, sollte man solche wesentlichen Feinheiten nicht geringschätzen.

97,8% aller Arbeitnehmer sagen, dass eine „abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe, die mich erfüllt“, vorliegt, wenn der Arbeitgeber 3 (!!!) Voraussetzungen bietet:

  • Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten (95,5 %) werden geschafft;
  • eine Aufgabe wird geboten, die mir Spaß macht (94,6 %) und
  • eine vernünftige Kaffeemaschine wird zur Verfügung gestellt.

Nun, ich hab´ Spaß daran, mich stets auf´s Neue in spannende Spezialmaterien zu versenken, die kein Trampelpfad-Denken dulden. Mich geistig herausfordern zu lassen, fällt mir aber auch leicht, wenn mir aktiv alle Möglichkeiten angeboten werden, mich weiterzuentwickeln. Und das ist hier der Fall. Das sagt alles.

Rechtsanwalt

  • Unser Team

    Lernen Sie unser Beraterteam kennen.

  • Karriere

    Bereit für den nächsten Schritt?

  • Aktuelle Beiträge

    Hier geht es zu den aktuellen Beiträgen.

Beraterteam

Stephan Michaelis LL.M.
Versicherungsrecht und Versicherungsmaklerrecht
Dr. Jan Freitag
Arbeitsrecht
Kathrin Pagel
Versicherungsrecht
Oliver Timmermann
Vertriebs-und Versicherungsrecht
Fabian Kosch
Versicherungs-, Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
Svenja-Martina Burmeister
Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht
Sarah Kolß
Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht
Judith Pötter
Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht
Vincent Jacobsen
Versicherungsvertriebsrecht, Versicherungsrecht, Gewerberecht
Markus Kirner
Rentenberater, Spezialist für die betriebliche Altersversorgung
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Bankrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Datenschutzrecht
Dienstunfähigkeitsversicherung
Gesellschafts- und Vertragsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
GmbH-Recht
Haftpflichtversicherung
Handelsvertreterrecht
Kreditvertragsrecht
Lebensversicherung
Maklerrecht
Markenrecht
Personengesellschaftsrecht
Umstrukturierungen
Unfallversicherung
Versicherungsrecht
Wettbewerbsrecht

Kanzlei

Über uns
Karriere
Honorare
Kontakt | Anfahrt
Impressum
Datenschutz
AGB
Disclaimer

Service

Ausgleichsanspruch
Download
Kanzlei-Kooperationen
Lexikon
Vollmachten

Social Media

Facebook
Youtube
Xing

Apps

Kontakt

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
info@kanzlei-michaelis.de
Tel. +49 40 88888-777
Fax +49 40 88888-737

Partnerschaftsregister

Hamburg PR 251
Ust.-IdNr.: DE204135896

Berufsrechtliche Regelung

Bundesrechtsanwaltsordnung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsordnung für Rechtsanwälte

© KANZLEI MICHAELIS RECHTSANWÄLTE
PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Always active
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Manage options Manage services Manage {vendor_count} vendors Read more about these purposes
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}