Kathrin Pagel

Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Tel. +49 40 88888-777
Fax +49 40 88888-737

Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

pagel@kanzlei-michaelis.de

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Die Person

Mit Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Kiel begann Rechtsanwältin Kathrin Pagel bereits in der Kanzlei Michaelis vertieft den Bereich Versicherungsrecht und Vermittlerrecht zu bearbeiten. Dabei verfolgte Rechtsanwältin Kathrin Pagel sowohl wissenschaftliche als auch praktische Ansätze. Im Anschluss erwarb Rechtsanwältin Kathrin Pagel die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für den Titel des Fachanwalts für Versicherungsrecht, den sie seit 2010 führt.

Rechtsanwältin Kathrin Pagel konnte nach jahrelanger Tätigkeit in der Kanzlei Michaelis in einer mittelständischen Hamburger Kanzlei das Ressort Versicherungsrecht aufbauen und federführend betreuen. Daran anknüpfend leitete Rechtsanwältin Kathrin Pagel den Standort Hamburg in einer unter Branchenvertretern bekannten und auf Maklerrecht spezialisierten überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei im Verbund mit zwei weiteren renommierten Kollegen. Ihre langjährigen Erfahrungen als Spezialistin im Bereich des Versicherungsrechts und Vertriebsrechts bringt Rechtsanwältin Kathrin Pagel nun seit Oktober 2015 mit Engagement und Freude wieder in das Kompetenzteam der etablierten und in Fachkreisen geschätzten Kanzlei Michaelis ein. Qualifizierte Versicherungsmakler und ihre Kunden finden in ihr eine hochprofessionelle, fachkompetente und im Umgang mit Interessen von Mandanten versierte Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen aus dem Versicherungsrecht und Vermittlerrecht, insbesondere auch im Versicherungsmaklerrecht.

Rechtsanwältin Pagel tritt regelmäßig als Referentin im Versicherungsrecht und Maklerrecht auf und ist unter anderen bei der Deutschen Maklerakademie (DMA) und für mittelständische Maklerunternehmen tätig. Darüber hinaus veröffentlicht Rechtsanwältin Kathrin Pagel regelmäßig Fachartikel und ist unter anderem Mitautorin des Kommentars zum VVG, Schwintowski Brömmelmeyer, derzeit in der dritten Auflage und Herausgeberin eines branchenbekannten Newsletters für Versicherungsmakler.

Der Service von Rechtsanwältin Pagel in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

BU-Antragstellung:

Gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Beantragung von Leistungen besonders schwierig und häufig schon Rechtsberatung erforderlich. Eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen sind zu prüfen, zu sortieren und geordnet beim Versicherer einzureichen. Der Versicherungsnehmer geriet hier schnell an seine Grenzen. Bereits in diesem frühen Stadium des Leistungsfalles beginnt die Weichenstellung für die gewünschte reibungslose und möglichst schnelle Abwicklung beim Versicherer. Eine Vielzahl von Leistungsfällen konnten von Rechtsanwältin Pagel erfolgreich begleitet werden.

Rücktritt/Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung

im Rahmen der Beantragung von Leistungen überprüfen Berufsunfähigkeitsversicherer auch, ob der Versicherungsnehmer möglicherweise vorvertraglichen Anzeigepflichten bei der Antragstellung verletzt hat. Ist der Versicherer der Ansicht, ein solcher Fall läge vor, erklärte den Rücktritt bzw. eine Anfechtung. Der Versicherungsnehmer wird von einer solchen Erklärung in der Regel überrascht, hat er doch eine Leistungszusage vom Berufsunfähigkeitsversicherer erwartet. Frau Rechtsanwältin Pagel unterstützt Versicherungsnehmer rechtlich auch in dieser Situation erfolgreich insbesondere auch bei der Erreichung des eigentlichen Ziels, der Leistungserbringung.

BU-Ablehnung

Eine Ablehnung von Berufsunfähigkeitsleistungen durch den Versicherer kann viele Ursachen haben. Neben der bereits erwähnten Rücktritts-bzw. Anfechtungserklärung stützen sich Ablehnungen beispielsweise auch auf das Nichterreichen eines mindestens 50%igen Berufsunfähigkeitsgrades. Bei der Analyse und Aufarbeitung solcher Fälle sowie der rechtlichen Durchsetzung berechtigter unterstützt Frau Rechtsanwältin Pagel eine Vielzahl von Versicherungsnehmern.

BU-Nachprüfung

Ist der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung einmal eingetreten und der Versicherer in die Leistung eingetreten, hat der Versicherer weiterhin grundsätzlich das Recht auf Nachprüfung, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsleistungen auch weiterhin gegeben sind. Bei der Prüfung, ob diese Nachprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Ergebnis der Nachprüfung – im Falle einer Ablehnung weiterer Leistungen – korrekt ist, unterstützt Rechtsanwältin Pagel die Versicherungsnehmer ebenfalls.

Versicherungsmakler in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, begibt sich leicht in den Bereich der Rechtsberatung. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken für den Versicherungsmakler steht Rechtsanwältin Pagel rechtlich beratend zur Verfügung.