Maklerrecht
Bei uns sind Sie goldrichtig.
Die Kanzlei Michaelis hat sich als Kanzlei auf die Beratung von klein- und mittelständischen Versicherungsmaklern spezialisiert. Sie unterstützt Versicherungsmakler dabei in jeder Lebenslage.
Werden Sie von einem Kunden auf Schadensersatz in Anspruch genommen? Wenden Sie sich frühzeitig an die Kanzlei Michaelis. Wir prüfen die Haftungsansprüche und übernehmen die Abwehr ungerechtfertigt gegen Sie erhobener Ansprüche. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung des Vorgehens mit Ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Gibt es Probleme mit Ihren Angestellten/Untervermittlern? Gilt es Ihre Interessen gegenüber Arbeitnehmern und/oder Untervermittlern zu wahren. Gerne übernimmt dies die Kanzlei Michaelis für Sie – mit fachkundigen Rechtsanwälten aus den Gebieten Arbeitsrecht und Vertriebsrecht.
Zahlt der Versicherer nicht mehr die vereinbarte Courtage oder fordert er Courtagevorschüsse von Ihnen zurück? Die Nichtzahlung von Courtagen und/oder die Rückforderung unverdienter Courtagevorschüsse kann dem Makler die wirtschaftliche Existenz entziehen. Oftmals sind entsprechende Forderungen der Versicherer jedoch unberechtigt, insbesondere wenn Ihnen vor der Courtagerückbuchung nicht die Gelegenheit gegeben worden ist die notleidenden Versicherungsverträge nachzuarbeiten oder der Versicherer eigene Stornobekämpfungsmaßnahmen entfaltet hat. Gerne verfolgen wir in solchen Fällen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer.
Wie erstellt man einen Maklervertrag oder eine Beratungsdokumentation richtig? Ein schriftlicher Maklervertrag und eine umfassende Beratungsdokumentation sind zur eigenen Haftungsreduzierung des Maklers unerlässlich. Aber wie werden entsprechende Dokumente rechtsicher gestaltet? Die Kanzlei Michaelis prüft gerne bestehende Verträge und Dokumente und stellt neue Lösungswege zur Haftungsvermeidung vor.
Versucht einer Ihrer Mitbewerber Ihre Kunden mit unlauteren Mitteln abzuwerben? Gerade wenn Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen kommt es oftmals zu Wettbewerbsverstößen. Viele ausscheidende Mitarbeiter betrachten die bisher für das Maklerunternehmen betreuten Kunden als „ihre Kunden“ und wollen diese auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter betreuen. Dabei bedient sich eine Vielzahl von Vermittler unlauterer Mittel. Selbstverständlich müssen Sie entsprechendes Verhalten Ihrer Ex-Mitarbeiter nicht tolerieren. Die Kanzlei Michaelis hilft Ihnen sich gegen Fehlverhalten Dritter zur Wehr zu setzen.
Wollen Sie Bestände abgeben oder zukaufen? Ob im Wege der eigenen Nachlassplanung oder aber im Wege der Erweiterung Ihres Unternehmens: Der Kauf/Verkauf von Beständen wird häufiger. Die Beteiligten haben dabei die Wahl zwischen dem Erwerb/Veräußerung ganzer Unternehmen oder nur einzelner Kundenbestände. Je nach Konstruktion gilt es dabei unterschiedliche Aspekte des Gesellschaftsrechts, Handelsrechts, Kaufrechts und Erbrechts zu beachten.
Ob auf Käufer- oder Verkäuferseite: Die Kanzlei Michaelis unterstützt Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele.