Kreditvertragsrecht
Lorem ipsum
Im Bereich des Kreditvertragsrechts/Darlehensrechtes befasst sich die Kanzlei Michalis hauptsächlich mit der Vertretung von Kreditnehmern/Darlehensnehmern gegenüber Banken und Sparkassen im Bereich des Widerrufs von Kreditverträgen/Darlehensverträgen.
Der Kanzlei Michaelis liegen bereits eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen unterschiedlicher Kreditinstitute zur Prüfung vor. Dabei muss immer wieder festgestellt werden, dass diese fehlerhaft und/oder unvollständig sind und daher die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Insbesondere über den Beginn der Widerrufsfrist wird oftmals fehlerhaft belehrt (z.B. bei der Verwendung der Formulierung „frühestens“).
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Kreditnehmer/Darlehensnehmer auch noch nach Jahren die von ihm abgeschlossenen Verträge widerrufen. Banken und Sparkassen weisen entsprechende Widerrufserklärungen von Kunden jedoch oftmals gleichwohl als unbegründet zurück.
Sind auch Sie von einer solchen Ablehnung Ihrer Bank oder Sparkasse betroffen? Gerne können Sie sich an uns wenden.