Personengesellschaftsrecht
Grundsteine richtig legen
Viele kommen in ihrer täglichen Berufsausübung schneller mit gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in Berührung, als ihnen bewusst ist. Wer sich überlegt, gemeinsam mit einem Bekannten ein Geschäft aufzubauen bzw. zu betreiben, gründet damit bereits zumindest eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) oder setzt wenigstens den ersten Grundstein für die spätere gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Selbstverständlich gibt es umfangreiche Regelungen zu dieser Gesellschaftsform im Bürgerlichen Gesetzbuch, auf die im Zweifel zurückgegriffen werden kann, allerdings werden diese im Einzelfall nicht immer den individuellen Zielsetzungen der Beteiligten gerecht. Wussten Sie z. B., dass Sie grundsätzlich in einer GbR bei Geschäftsabschlüssen immer zusammen mit Ihrem Geschäftspartner auftreten müssen (Prinzip der Gesamtvertretung), wenn Sie nichts Anderes regeln? Ist Ihnen bekannt, dass im Falle des Todes eines der Geschäftspartner die BGB-Gesellschaft aufgelöst wird und grundsätzlich nicht unter den Erben fortgeführt wird, wenn nichts Abweichendes bestimmt wird?
Dies sind nur zwei Beispiele von vielen, die aus Erfahrung oft nicht dem entsprechen, was die Handelnden eigentlich wünschen. In einer einzelfallorientierten Beratung können Gesellschaftsverträge den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten angepasst werden. Nur solche „maßgeschneiderten“ Gesellschaftsverträge sind Garant für eine langfristige und möglichst friktionslose Zusammenarbeit und damit unerlässliches Fundament des fortdauernden unternehmerischen Erfolges.
Darüber hinaus leisten wir Beratung in sämtlichen weiteren Themengebieten des Personengesellschaftsrechts, seien es Umstrukturierungsmaßnahmen (-> Link), die Auseinandersetzung der Gesellschaft, Veränderungen in den Beteiligungen oder die Frage der persönlichen Haftung der Gesellschafter.
Neben der GbR gibt es weitere Personengesellschaften, vor allem die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Auch zu diesen Gesellschaftsformen bietet die Kanzlei Michaelis umfangreiche und qualifizierte Beratung an.