Liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,
die Anwälte der Kanzlei Michaelis wurden gebeten, nach Möglichkeit den bestmöglichen Versicherungsschutz für die Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler mit Zulassung nach § 34d GewO mit zu entwickeln. Für Sie als unsere Zielgruppe wurde dieser Auftrag der CGPA Europe S.A. natürlich sehr gerne von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte angenommen. Wir glauben mit dem All-RISK Michaelis Cover wurde das Ziel erreicht.
Save the date
1. Wer ist die CGPA?
Die CGPA ist Europas größter Spezialversicherer (Monoliner) zur Absicherung der Berufshaftpflichtversicherung von Vermögensschäden für Versicherungsmakler/innen und -vertreter/innen. In vielen europäischen Ländern ist die CGPA Europe S.A. bereits Marktführer und ist seit 2020 auch in Deutschland unter Leitung des VSH-Experten Christian Henseler vertreten. Dadurch, dass keine anderen Sparten bedient werden, kann auch eine Interessenkollision mit dem Risikoträger Ihres Kunden nicht entstehen. Einigkeit bestand dahingehend, dass ein sehr umfassender Versicherungsschutz zu konzipieren ist, der über den Deckungsumfang bestehender Sonderkonzepte hinausgehen soll. Gleichsam soll eine angemessene Versicherungsprämie nicht das Hindernis darstellen, einen möglichst weitreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Sie dürften zufrieden sein. Natürlich können Sie auch weitere berufliche Risiken (§§ 34 f Abs.1 oder 2, 34c oder 34i GewO) hinzuwählen oder auch die Betriebshaftpflichtversicherung für 69,- EURO abwählen.
2. All-Risk Deckung
Die Empfehlung der Anwälte war es daher, den Deckungsschutz auf eine All-Risk-Versicherung zu erweitern. Dementsprechend besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht demnach für alle Gefahren und Risiken, die nicht explizit ausgeschlossen sind (Ausschlüsse siehe Ziffer 4). Darüber hinaus gelten noch viele besondere Leistungserweiterungen: Diese, wie zuvor definierte, Allgefahrendeckung für Versicherungsmakler ist bereits eine exklusive Besonderheit, die bislang noch nicht auf dem deutschen Versicherungsmarkt verfügbar ist. Das ist aber noch lange nicht alles, viele zusätzliche Deckungserweiterungen runden aus unserer Sicht den umfassenden Versicherungsschutz ab.
3. Freie Anwaltswahl im Haftungsprozess
Eine weitere Besonderheit ist es vielleicht auch, dass Sie hier eine freie Anwaltswahl haben und der Versicherer darauf verzichtet, von seinem möglichen Dispositionsrecht – zur Auswahl des zu beauftragenden Rechtsanwaltes – abzusehen. Dennoch haben Sie die Berechtigung, dass Sie im Leistungsfall die Kanzlei Michaelis einschalten dürfen. Dabei haben Sie nicht nur den Vorteil eines permanent erreichbaren Beratungstelefons, sondern auch bereits die außergerichtliche Inanspruchnahme eines Fachanwaltes fällt unter den Versicherungsschutz.
4. Erhalt der Berufszulassung
Das Besondere am All-Risk-Michaelis Cover ist, dass die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte auch über die Vermögensschadenhaftpflichtabsicherung weitere exklusive Serviceleistungen anbietet. So unterstützen die erfahrenen Anwälte und Fachanwälte im außergerichtlichen Bereich kostenfrei auch Ihre rechtlichen Interessen, wenn Ihnen
- die IHK die Berufszulassung entziehen will
- ein berufsbezogenes Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wurde
- ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird
- eine Ombudsmann-Beschwerde vorliegt
- oder sich das BaFin bei Ihnen meldet
Diese zusätzlichen Leistungen der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte decken allerdings (leider nur) Ihre außergerichtliche Unterstützung ab. Wir können daher nur hoffen, dass Sie für den gerichtlichen Deckungsschutz gegebenenfalls über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen? Es gibt jedenfalls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung, die sich auch um Ihre rechtlichen Interessen kümmert, wenn die Gefahr droht, dass Sie Ihre Berufszulassung verlieren könnten. Daher verdient dieses Konzept durchaus den Namen All-Risk-Michaelis Cover! Sie müssen sich aber überdies auch die weiteren besonderen Leistungserweiterungen ansehen. Es sind insgesamt 25 Leistungserweiterungen, die ausdrücklich und klarstellend in die Versicherungsbedingungen aufgenommen wurden.
5. Leistungserweiterungen und Klarstellungen
Wir möchten hervorheben, dass Sie auch Versicherungsschutz genießen, bei fehlerhafter oder fehlender Beratungsdokumentation. Besonders ist auch die Bestleistungs-Garantie. Sie haben also damit den Versicherungsschutz, den anderweitige frei zugängliche Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungskonzepte anbieten. Mit den einfachen Worten: „Was andere können, kann die CGPA schon lange“. Stichpunktartig daher nur folgende Schlagworte. Sie finden alle beschriebenen Leistungserweiterungen ab Seite 13 unter Ziffer 2 der Versicherungsbedingungen. Zu erwähnen sind stichpunktartig:
- eine Eigenschadendeckung bis 100.000 €
- Reputationsschäden bis 100.000 €
- die Innovationsklausel
- die Mitversicherung als Tippgeber
- Schäden in häuslicher Gemeinschaft
- Versicherungsschutz für gutachterliche Beurteilungen
- Einschluss der Rechtsberatung
- Abwehrschutz unterhalb eines Selbstbehaltes
- Mediationsverfahren bis 100.000 €
- die Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten
- bei Unterlassenen besteht Versicherungsschutz
- die Versehensklausel
- der Kündigungsverzicht im Schadenfall
- die Vorversicherungsgarantie
- Kostenschutz bei unlauterem Wettbewerb bis maximal 10.000 €
- Mitversicherung von berufsbezogenen Nebentätigkeiten und Servicedienstleistungen
- Tarifoptimierung
- Versicherungsschutz für Broschüren und Flyer
- Kostenschutz bei Verstößen nach dem Geldwäschegesetz und Urheberrechtsverletzungen (bis 3000 €)
- Prospekthaftung
- Versicherungsschutz bei Bestandsübernahme/-kauf
- und der Regressverzicht
runden die vielen Leistungserweiterungen dieses All-Risk Michaelis Covers ab.
6. Ausschlüsse
Wir möchten natürlich nicht nur darauf hinweisen, was besonders gut ist, sondern wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass auch in einem All-Risk-Deckungskonzept dennoch einige vertragliche Ausschlüsse vereinbart werden müssen. So finden Sie die Ausschlüsse unter Ziffer 4., ab Seite 20 der Versicherungsbedingungen. Auch wenn wir die typischen Ausschlüsse an dieser Stelle nicht explizit aufführen, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Fachmann und Fachfrau unbedingt die Deckungsausschlüsse der All-Risk Versicherung zu beachten haben.
7. Cyber Empfehlung
Hervorheben möchten wir, dass teilweise Cyberschäden nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer gesonderten Cyber-Versicherung! Aus anwaltlicher und fachlicher Sicht ist es zwingend empfehlenswert, neben einer umfassenden Berufshaftpflichtversicherung auch eine Cyberversicherung abzuschließen!
8. Konzeption für kleinere Unternehmen
Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte ist stolz darauf, an einem solchen weitreichenden Deckungskonzept für den Großteil der Maklerschaft mitgewirkt zu haben. Wir können Ihnen selbstverständlich das hier kurz angesprochene Produkt nicht vermitteln. Die Eindeckung eines solchen von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes können Sie aber direkt auf der Internetseite des Assekuradeurs der CGPA durchführen und sich Ihr individuelles Angebot errechnen. Derzeit besteht leider noch die Beschränkung, dass über den Angebotsrechner nur Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler bis zu einem Jahresumsatz von 1 Million Euro im Rahmen des All-Risk-Michaelis Covers versicherbar sind. Sofern Sie einen höheren Jahresumsatz erzielen, bedarf es dann der individuellen Einzelanfrage gegenüber der CGPA Underwriting GmbH in München. Fordern Sie einfach den Risikoanalysebogen an.
9. Kleine Einschränkung!
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Sie leider im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen die CGPA Europe S.A. nicht im Rahmen eines Deckungsprozesses beraten und vertreten kann. Dadurch, dass die Anwälte*innen an der Konzeption der Versicherungsbedingungen mitgewirkt haben, befindet sich die Kanzlei Michaelis in einem möglichen Interessenkonflikt. Wegen einer möglichen Interessenkollision ist es daher nicht möglich, Ihre rechtlichen Interessen aus dem All-Risk-Michaelis Cover gegen die CGPA anwaltlich zu vertreten. Trotz dieses Nachteils war es das primäre Ansinnen, die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler erheblich zu stärken und den Deckungsschutz auf ein Maximum zu erweitern!
10. Großer Vorteil!
Ferner ist es der Kanzlei Michaelis ein wichtiges Anliegen, dass die Fachanwälte Ihre rechtlichen Interessen im Leistungsfall gegenüber dem Kunden optimal vertreten dürfen, wenn Sie dies wünschen. Auch bei „kleineren“ Angelegenheiten haben Sie daher jetzt einen Rechtsanspruch darauf, von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte im Leistungsfall vertreten zu werden. Eine von Ihnen an die Kanzlei Michaelis gerichtete Mandatsanfrage kann nicht abgelehnt, wenn Sie Versicherungsnehmer der CGPA mit dem All-Risk Cover sind. Hierzu hat sich die Kanzlei Michaelis ebenfalls vertraglich verpflichtet. Dennoch haben die Fachanwälte der Kanzlei großen Wert daraufgelegt, dass alle Versicherungsnehmer dieses Sonderkonzeptes eine freie Anwaltswahl haben. Sie sind also in keinster Weise verpflichtet, die Fachkenntnis in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Michaelis ist nur dann gerne für Sie da, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen! Insgesamt ist die Kanzlei schon sehr stolz darauf, dass es ein Versicherungskonzept gibt, welches ihren Namen trägt. Herr Rechtsanwalt Michaelis ist der Meinung, mit diesem All-Risk Konzept einen ausgezeichneten Versicherungsschutz für die Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler in Deutschland, erwirkt zu haben.
11. Wenden Sie sich an den Assekuradeur, die CGPA Underwriting GmbH
Unser kurzer Hinweis auf dieses All-Risk-Michaelis Cover ersetzt natürlich keine individuelle Beratung und berücksichtigt auch keine bei Ihnen möglicherweise vorhandenen Sonderrisiken. Als zugelassene(r) Versicherungsmaklerin und Versicherungsmakler sind Sie aber bestimmt selbst in der Lage, Ihre individuellen Sonderwünsche mit dem Versicherer zu diskutieren und zu verhandeln. Bei der Klärung von besonderen Rechtsfragen können wir Ihnen natürlich gern im Rahmen eines Dauerberatungsmandates behilflich sein. Abschließend weisen wir noch mal sehr deutlich darauf hin, dass wir selbst keine Versicherungsvermittlung vornehmen dürfen und es allein Ihrer Entscheidung obliegt, inwieweit Sie sich bei der CGPA Europe S. A. persönlich gegen die Versicherungsmaklerhaftung aus Ihrer beruflichen Tätigkeit versichern möchten. Zuletzt bleibt nur der allgemeine Hinweis, dass wir Ihnen durchaus empfehlen, die passende Versicherungssumme abzuschließen. Leider ist über dieses Sonderkonzept auch nur eine Deckungssumme von maximal 5 Millionen Euro zu versichern. Durch einen Beratungsfehler kann bei einem Kunden schnell ein Schaden bis zu der Höhe einer solche Versicherungssumme erreicht sein. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, die von Ihnen beratenen Kunden und deren Risiken kritisch hinsichtlich einer möglichen Schadenhöhe einzuschätzen und im Zweifel die höchstmögliche Versicherungssumme auszuwählen. So kann es auch sein, dass bei den von Ihnen zu beratenen Risiken eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichend ist. Daher ist das All-Risk-Michaelis Cover nicht unbedingt ein Versicherungsschutz, der für jede Versicherungsmaklerin oder jeden Versicherungsmakler geeignet ist. Gleichwohl hoffen wir aber, dass eine Vielzahl von Versicherungsmaklern in diesem Deckungskonzept den individuell bestmöglichen Versicherungsschutz findet. Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie auf der Internetseite der CGPA Underwriting GmbH: