Was ist dem Versicherungsnehmer zu raten, wenn er Rechtsansprüche verliert?
von RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Ausgangssituation
Viele Versicherer verlegen ihren Sitz teilweise aus Großbritannien (künftiges EU-Ausland) in das EU-Inland. Gern genommen sind derzeit Luxemburg oder Irland. Üblicherweise wird jedoch nicht der gesamte rechtliche, geschweige denn tatsächliche Standort verlegt. Viel eher wird eine Tochtergesellschaft im EU-Inland gegründet, auf welche die Verträge europäischer Kunden im Wege eines sog. Part-VII-Transfers übertragen werden. Auf diese Weise soll die reibungslose Fortführung von Verträgen der britischen Versicherungsgesellschaften mit ihren europäischen Kunden gewährleistet werden. Näheres hierzu: https://kanzlei-michaelis.de/die-auswirkungen-des-brexits-auf-das-versicherungsgeschaeft/
Bislang befinden sich m.E. die meisten Übertragungen i.S.e. Part-VII-Transfers im Planungs- oder nicht abgeschlossenen Durchführungsstadium. Allerdings sind auch schon einige
Part-VII-Transfers zum Jahreswechsel wirksam geworden (z.B. Hiscox). Dennoch sind die (un)mittelbaren Konsequenzen für Versicherungsnehmer und -makler derzeit teilweise ungeklärt. Kritische Fragestellungen sind v.a. die folgenden:
- Versicherungsanlageprodukte: Gibt es ein britisches Äquivalent zur Protektor Lebensversicherungs-AG?
- Welche Auswirkungen hätte ein Part-VII-Transfer auf den bestehenden Schutz durch solch einen Sicherungsmechanismus?
- Wie könnte sich ein Versicherungsnehmer gegen einen (drohenden) Rechtsverlust wehren?
- Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten ergeben sich aus dem Problembereich wahrscheinlich für den Versicherungsmakler?