Was ist dem Versicherungsnehmer zu raten, wenn er Rechtsansprüche verliert?

von RA Stephan Michaelis LL.M.,  Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

  1. Ausgangssituation
Stephan Michaelis, LL.M.

Stephan Michaelis, LL.M.

Viele Versicherer verlegen ihren Sitz teilweise aus Großbritannien (künftiges EU-Ausland) in das EU-Inland. Gern genommen sind derzeit Luxemburg oder Irland. Üblicherweise wird jedoch nicht der gesamte rechtliche, geschweige denn tatsächliche Standort verlegt. Viel eher wird eine Tochtergesellschaft im EU-Inland gegründet, auf welche die Verträge europäischer Kunden im Wege eines sog. Part-VII-Transfers übertragen werden. Auf diese Weise soll die reibungslose Fortführung von Verträgen der britischen Versicherungsgesellschaften mit ihren europäischen Kunden gewährleistet werden. Näheres hierzu: https://kanzlei-michaelis.de/die-auswirkungen-des-brexits-auf-das-versicherungsgeschaeft/

Bislang befinden sich m.E. die meisten Übertragungen i.S.e. Part-VII-Transfers im Planungs- oder nicht abgeschlossenen Durchführungsstadium. Allerdings sind auch schon einige
Part-VII-Transfers zum Jahreswechsel wirksam geworden (z.B. Hiscox). Dennoch sind die (un)mittelbaren Konsequenzen für Versicherungsnehmer und -makler derzeit teilweise ungeklärt. Kritische Fragestellungen sind v.a. die folgenden:

  • Versicherungsanlageprodukte: Gibt es ein britisches Äquivalent zur Protektor Lebensversicherungs-AG?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Part-VII-Transfer auf den bestehenden Schutz durch solch einen Sicherungsmechanismus?
  • Wie könnte sich ein Versicherungsnehmer gegen einen (drohenden) Rechtsverlust wehren?
  • Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten ergeben sich aus dem Problembereich wahrscheinlich für den Versicherungsmakler?

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