Im Vertrieb von Finanzleistungsprodukten spielt das Thema variable Vergütung eine große Rolle. Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtsrechtsprechung.

von Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine übliche Vorgehensweise von Arbeitgebern ist die Gewährung von variabler Vergütung. Neben einem arbeitsrechtlich notwendigen Grundgehalt (Untergrenze: Mindestlohngesetz) soll und darf ein Mitarbeiter darüber motiviert werden, von erfolgreichen Vertriebsleistungen finanziell zu profitieren. Arbeitsrechtliche Instrumente sind die Vereinbarungen von Provisionen bzw. Provisionsvorschüssen, generell oder für einen bestimmten Zeitraum. In der Ausgestaltung gibt es Modelle, die zum Beispiel bei Stornierungen Rückforderungsmöglichkeiten der Provisionen zulasten des Arbeitnehmers vorsehen. Eine andere Variante der variablen Vergütung ist die arbeitsvertragliche Einigung auf eine Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gab in den letzten Jahren und gibt auch aktuell Entwicklungen in der Arbeitsrechtsrechtsprechung:

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