Die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag beschäftigt schon seit geraumer Zeit die juristische Diskussion. Eine neue Qualität hat diese Auseinandersetzung spätestens durch die Novelle des AÜG erhalten, mit der einige der vormals geltenden Liberalisierungen in der „Leiharbeiterbranche“ wieder zurückgenommen bzw. eingeschränkt worden sind.
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Die Beweisnot des Arbeitnehmers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung