Fehlende Unabhängigkeit von PKV-Treuhändern

Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin in der Kanzlei Michaelis

zum Urteil des BGH vom 19. Dezember 2018 – IV ZR 255/17 (Vorinstanz LG Potsdam, Az.: 6 S 80/16)
(Hamburg, den 20.01.2019) Es war ein kurioser wenn auch nicht untypischer Fall, in dem die Prämienerhöhungen eines Versicherers als zunächst durch die Vorinstanzen als unwirksam angesehen wurden, weil der zustimmende Treuhänder, der eigentlich unabhängig sein sollte, tatsächlich fast ausschließlich vom Unternehmen selbst bezahlt wurde. Der BGH sieht nun die Zivilgerichtsbarkeit als nicht zuständig für die Überprüfung der Unabhängigkeit eines Treuhänders. Dieser werde durch die BaFin geprüft. Ist das nun des Rätsels Lösung? Es ging in dem Verfahren vor dem BGH ausschließlich um die formelle Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung, ausdrücklich nicht um die materielle Berechtigung dazu. Der von der Axa bestellte Treuhänder hatte Prämienerhöhungen zugestimmt und aus Sicht des Klägers war vom Versicherer zur Beitragsanpassung eine nicht ausreichende Mitteilung der Gründe erfolgt. Zuletzt hatte das Landgericht Potsdam wie auch die Vorinstanz der Klage stattgegeben und den Versicherer zur Rückzahlung demnach zuviel erhobener Beiträge verurteilt. Das sieht der BGH nun anders, das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und den Rechtsstreit in die Vorinstanz zurückverwiesen. Überprüft wird hier nur noch, ob die Prämienanpassungen ausreichend begründet wurden.

In einer älteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.1999 (Az. 1 BvR 2203/98) noch zur alten Rechtslage war deutlich gemacht worden, dass im zivilrechtlichen Verfahren eine sachliche Überprüfung der Prämienerhöhungen nicht ausgeschlossen werden darf, weil andernfalls eine einseitige Erhöhung von Prämien durch das Versicherungsunternehmen gänzlich wirkungsvoller richterlicher Kontrolle auf Veranlassung oder Mitwirkung des Versicherungsnehmers entzogen wäre. Nachdem in Frage gestellt wurde, ob die Überprüfungsmöglichkeiten der Zivilgerichte sich im Rahmen der Vorgaben nur auf die richtige Berechnung bezieht oder wie hier angestrebt – und für den Versicherungsnehmer wesentlich einfacher zu handhaben – auch formale Angriffe erlaubt, hat nun der BGH zugunsten des Versicherers entschieden. Die Überprüfung der richtigen Berechnung ist für den Versicherungsnehmer jedenfalls sehr schwer.

Fazit:

Die Überprüfung der Unabhängigkeit von Treuhändern ist der Zivilgerichtsbarkeit entzogen, darüber hat die BaFin zu entscheiden. Versicherungsnehmer haben es weiterhin sehr schwer, gegen Prämienerhöhungen vorzugehen.