DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2359 DER KOMMISSION
vom 21. September 2017
zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (1), insbesondere auf Artikel 28 Absatz 4, Artikel 29 Absatz 4 und Artikel 30 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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