1. Grundlegung

Am 23.02.2018 wird das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Vermittlerrichtlinie (IDD) 1 in Kraft treten. Teile davon, dazu gehört auch § 48b VAG (neu) 2 , sind bereits am Tag nach der Verkündung (29.07.2017) in Kraft getreten. Das Gesetz ordnet das Vermittlerrecht grundlegend neu. Es gilt nicht nur für den Versicherungsberater, zu dessen Gunsten ein Durchleitungsgebot (§48c VAG neu) eingeführt wurde, sondern auch für alle anderen Versicherungsvermittler, für die in Zukunft eigenständige Weiterbildungsgebote bestehen (§ 34d Abs. 9 GewO neu).

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