Liebe Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei Michaelis,

wir werden immer wieder gefragt, ob aufgrund der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Michaelis „Werbung“ gemacht werden darf. Damit sind wir natürlich sehr gerne einverstanden und es ist uns eine Ehre, wenn unsere Kanzlei in Verbindung mit Ihrem guten Namen beim Kunden oder im Internet genannt wird.

Wenn Sie auf unser Kooperationsverhältnis Bezug nehmen wollen, empfehlen wir Ihnen gerne den beiliegenden Mustertext, den ich Ihnen unverbindlich entworfen habe. Diesen können Sie gerne individuell anpassen und auf Ihrer Internetseite verwenden.

Richten Sie doch einfach eine neue Unterseite mit der Rubrik: „Rechtlicher Kooperationspartner“ oder „Externe Spezialisten“ ein.

Damit können Sie Ihrem Kunden aufzeigen, dass Sie noch vielmehr besondere Leistungen bieten, als die, die auf den ersten Blick zu erkennen sind…

Wie finden Sie diesen vorgeschlagenen Text?

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht