Beschreibung
Ist der Bestandskauf tot? Nein, lautet derzeit noch die Antwort. Aber wie lange noch? Datenschützer verlangen, dass die Kundendaten nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde seine konkrete Einwilligung vorher erteilt hat. Dies ist in der Praxis nicht vernünftig umsetzbar. Deshalb muss es in der Versicherungsbranche einen Sonderweg geben. Art. 20 CoC regelt einen solchen Sonderweg. Dennoch muss man ein gewisses Fachwissen haben, um mit den Versicherern die Bestandsübertragung abzuwickeln. Anderenfalls müssen Sie nach dem Gesellschaftsrecht umwandeln. Dann könnte eine Übertragung per Verschmelzung erfolgen. Dieser Weg ist aber der teurere. Deshalb gilt es beide Wege genau sagt sorgsam zu betrachten und sich dann für den Richtigen zu entscheiden.