Beschreibung
Die Haftung des Maklers geht weit, sagte bereits 1985 der Bundesgerichtshof. Dem ist auch zuzustimmen. Vermutlich hat fast jeder Versicherungsmakler möglicherweise eine „Haftungsleiche“ im Bestand. Diese will erst einmal gefunden werden. Doch wer trägt die Haftung, wenn Bestände übertragen oder verkauft werden? Ist es der Käufer oder der Verkäufer? Zweifelsohne besteht zunächst eine Althaftung desjenigen, der den Fehler gemacht hat. Dementsprechend benötigen Sie auch eine Nachhaftungsversicherung. Andererseits hat vielleicht ein Erwerber einen Fehler übersehen, den er hätte sehen müssen. Oder der Erwerber hat selbst beim gleichen Kunden weitere Beratungsfehler getätigt. Wer ist denn nun schlussendlich gegenüber dem Kunden haftbar und wann endet eine solche Haftung. Dies gilt es auch für die unterschiedlichen Rechtsformen zu betrachten. Vom Einzel-Makler über die GmbH & Co. KG bis hin zur GmbH und AG sollten die unterschiedlichen Konstellationen einmal näher betrachtet werden. Dann wissen Sie auch, worauf Sie in den Übertragungsverhandlungen achten müssen.