Beschreibung
Sie gehören also auch noch zu den Versicherungsmaklern, die ausschließlich eine Courtage vom Versicherer bekommen? Sollte Ihnen diese Vergütung nicht ausreichend genug sein, dann erfahren Sie doch, welche Honorare Sie recht einfach gegenüber Ihrem Kunden vorschlagen und abrechen können. Rechtsanwalt Michaelis gibt Ihnen Tipps, wie Sie dem Kunden typische a) Service-Leistungen verkaufen können, b) wie Sie ihn gegen Honorar beraten dürfen und c) wie Sie die Schadenregulierung abrechnen können.
Tätigkeiten, die Sie also derzeit häufig umsonst ausführen, können Sie dem Kunden in Rechnung stellen. Jetzt müssen Sie mutig sein.