Beschreibung
Versicherungsverträge werden zwischen Versicherer und Kunde vereinbart. Der Makler ist nur vermittelnd tätig. Deswegen treffen den Makler auch keine Aufbewahrungspflichten.
Dennoch sollte ein Makler alle Dokumente zur Verfügung halten, um seinen Kunden optimal beraten zu können. Selbstverständlich ist dies auch aus Haftungsgründen wichtig, denn durch Antragsdurchschläge und andere Unterlagen dokumentiert der Makler die Qualität seiner Arbeit.
Die gestiegenen Anforderungen bei der Umsetzung des bundes- und EU-rechtlichen Datenschutzes stellen Versicherungsmakler regelmäßig vor Probleme, wenn Kunden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Wunsch an sie herantreten, bitte alle vorhandenen personenbezogenen Daten zu löschen. Dieser Anspruch ist sowohl im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch in der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) verbrieft. Zu Recht stellt sich dann die Frage, wie sich Makler ohne entsprechende Unterlagen überhaupt gegen einen späteren, möglichen Schadensersatzanspruch zur Wehr setzen können?
Freuen Sie sich auf ein interessantes Webinar mit Herrn Rechtsanwalt Michaelis, der Ihnen alle wichtigen Fragen zum Thema beantwortet.