Das Landgericht München hat auch die Versicherungsbedingungen der Haftpflichtkasse Darmstadt als intransparent und damit unwirksam eingeschätzt. Dementsprechend wurde die Haftpflichtkasse Darmstadt verurteilt, fast Euro 430.000,- für die Corona-Bedingte Betriebsschließung an den Kläger zu bezahlen.

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