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SUMMARY:Arbeitsrechtlich richtiger Umgang mit Teilzeitbeschäftigten und mit befristeten Arbeitsverhältnissen im Maklerunternehmen
DESCRIPTION:Referent: Rechtsanwalt Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht\n\nKanzlei Michaelis LIVE\n\nIn der Branche der Versicherungsmakler ist es nicht unüblich, sogar fast typisch, viel Arbeitsbedarf in den Büros durch Teilzeitkräfte oder über befristete Arbeitsverhältnisse zu lösen. Das Leitbild des Gesetzgebers im Arbeitsrecht ist jedoch das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis. Dies ist der Hintergrund, dass der Gesetzgeber enge Regelungen in den Bereichen Teilzeit und Befristung im sogenannten „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ zusammen geregelt hat. Dieser Maklerstammtisch soll im Bereich von Teilzeitbeschäftigung wichtige arbeitsrechtliche Fragen klären wie z.B. wann eine Arbeitnehmerin / ein Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat, unter welchen Bedingungen der Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung oder auf eine Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung geltend gemacht werden kann oder ob man Unterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei betrieblichen Regelungen (wie z.B. Altersvorsorge) als Arbeitgeber machen darf. Auch weitere Themen in diesem Zusammenhang wie Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit oder das Institut „Arbeit auf Abruf“ kommen zur Sprache. Auch das Befristungsrecht bietet leider viele Ansatzpunkte für arbeitsrechtliche Fehler von Unternehmen. Denn es ist (streng) reguliert und hat eine Reihe von rechtlichen „Fallstricken“ wie z.B. (je nach Variante der Befristung) bezüglich des Verbots einer vorherigen Beschäftigung oder die Schriftform. Welche Arten der Befristung gibt es überhaupt? Auch Sonderpunkte wie Renteneintritt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für diese Zeit bestehende Beendigungs- oder Verlängerungswünsche, kommen zur Sprache. Rechtsanwalt Herr Dr. Freitag, als Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät seit Jahrzehnten Mandantinnen und Mandanten zu diesen Fragestellungen.
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