Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

von vielen Versicherungsmaklern haben wir erfahren, dass es immer noch eine Vielzahl von Kunden gibt, die noch über die Höhe der Versicherungsleistung aus der Betriebsschließungsversicherung mit dem Versicherer verhandeln.

Da wir mittlerweile auch mehrere hundert Mandanten anwaltlich vertreten, können wir natürlich aufgrund unserer Erfahrungen auch hier Ihre Kunden bestmöglich unterstützen.

Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler sollten Sie Ihre Kunden aber auch unbedingt darüber informieren, dass die gesamten Kosten einer gerichtlichen Streitigkeit von einem anderen übernommen werden können.

Dieser andere ist ein professioneller Prozesskostenfinanzierer (kurz: PKF).

Wir können für Ihre Kunden mit unserem Prozesskostenfinanzierer in Sachen Betriebsschließungsversicherung eine vollständige Kostenübernahmeerklärung einholen. Dann hat Ihr Kunde keine weiteren Kosten, wenn er den nächsten Schritt in ein gerichtliches Verfahren für erforderlich hält. Alle Kosten bedeutet auch alle Kosten: also die Gerichtskosten, die Anwaltskosten oder aber auch erforderliche Sachverständigenkosten. Und dies in unbegrenzter Höhe!

Manchmal ist der sanfte Druck einer gerichtlichen und fundierten Klage auch für einen Versicherer hilfreich, zu einer endgültigen Entscheidung über die Höhe der Zahlung zu kommen. Denn Ihre Kunden wollen ja nicht ewig auf das Geld warten!

Materiell rechtlich sind wir zu 100% davon überzeugt, dass in den allermeisten Fällen der Versicherer leisten muss! Das gesamte Expertenteam der Kanzlei Michaelis steht hier mit hoher Fachkompetenz zur Verfügung. Gutachterlich hat dieses Thema auch Herr Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität zu Berlin) überprüft und bestätigt.

Die Konditionen für die Finanzierung eines gerichtlichen Verfahrens erachten wir als äußerst attraktiv!

Der Prozesskostenfinanzierer garantiert die Übernahme aller Kosten, inklusive der Gegnerkosten, z.B. bei Unterliegen.

Als Gegenleistung ist ein Teil des Anspruches des Kunden an den Prozesskostenfinanzierer abzutreten. Die Erfolgsbeteiligungen des Prozesskostenfinanzierers liegen nur zwischen 20 und 30 % von dem erstrittenen Anspruch. Auch im Falle eines vorherigen Vergleiches.

Dies sind die genauen Konditionen unseres Prozesskostenfinanzierers (PKF):

Erlösbeteiligung an den PKF bei Verfahrensabschluss in den ersten zwei Jahren: pauschal 25 % von dem erstrittenen Anspruch,
mindestens jedoch das 2-fache der vom Prozesskostenfinanzierer investierten Kosten, auch bei einem Vergleich.

Erlösbeteiligung an den PKF bei Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren: pauschal 30 % von dem erstrittenen Anspruch,
mindestens jedoch das 3-fache unserer Kosten, auch bei einem Vergleich.

Sonderkonditionen bei Streitwerten im Millionenbereich, ca. pauschal 20% von dem erstrittenen Anspruch.

Wir sind daher der Meinung, dass Ihr Kunde in einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur gewinnen kann! Und dies ohne eigenes Kostenrisiko!

Sprechen Sie uns bitte an oder schicken Sie alle Unterlagen zum Vorgang an info@kanzlei-michaelis.de.

Wir haben mehrere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema in unserem Weiterbildungskalender. Die weiteren Termine finden Sie hier:

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und besorgen auch die Kostenübernahmeerklärung des Prozesskostenfinanzierers für Ihre Kunden!

Herzliche Grüße, auch unbekannterweise an Ihre Kunden!

Ihr,

 

Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht