von Stephan Michaelis, Rechtsanwalt der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

es gibt immer wieder Abmahngründe, die raffinierte Rechtsanwälte finden, um beim Versicherungsmakler ein wenig Geld zu kassieren. Zuletzt war es wieder in aller Munde: Darf ein Versicherungsmakler schreiben, dass er ein unabhängiger Versicherungsmakler ist?

Nach den bisher vorherrschenden Auffassungen der Oberlandesgerichte in Deutschland darf ein Versicherungsmakler nicht mit seiner Unabhängigkeit werben. Er darf es nicht einmal auf seine Internetseite nehmen und nicht auf seine Unabhängigkeit hinweisen.

Die OLG-Richter sind der Auffassung, dies könnte möglicherweise einen Verbraucher irreführen. Deshalb ist ein solcher Hinweis rechtlich nicht gestattet.

Diese Rechtslage machen sich wiederum die Abmahn-Anwälte zu eigen. Mit sogenannten „Scrollern“ lesen Sie das Internet und die Internetseiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern aus. Es wird einfach nach dem Schlagwort „unabhängig“ gefahndet. Wenn es gefunden wird, wird dann mehr oder minder automatisiert die Abmahnung an die Berufskollegen der Versicherungsmaklerrinnen und -makler versendet. Natürlich wird diesem Unterlassungsschreiben auch eine Kostennote beigefügt. Beides gilt es zu verhindern!

Mit diesem Makler Protekt Siegel:

können Sie einen Abmahn-Anwalt bereits darauf hinweisen, dass er rechtlichen Ärger bekommen wird und eine Abmahnung nicht einfach geduldet wird. Wer auf das Siegel klickt, gelangt automatisch zu einem Beschwerdeformular, welches an die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte gerichtet ist. Diese werden sich dann kostenfrei für Sie um die Beschwerde kümmern.

Nun die gute Nachricht: Wir haben dieses Siegel bestimmt schon seit 7-8 Jahren. Erstaunlicherweise wurde es nicht ein einziges Mal benutzt!

Ich war also selbst ganz verwundert und habe zunächst einmal getestet, ob es überhaupt noch funktioniert. Ja, es hat funktioniert! Daher hatte ich dann meine Erkenntnis gewonnen, dass es einfach ungenutzt zur Verfügung gestellt wurde. Genauso habe ich mir das auch vorgestellt!

Die Abschreckungskraft eines solchen Siegels scheint also gegeben zu sein! Und das gute ist, es kostet Sie nichts. Ob es wirklich etwas bringt, kann ich Ihnen nicht garantieren. Ich kann Ihnen aber versichern, dass unsere bisherige Erfahrung dafürspricht, dass Abmahnungen gegenüber jenen Berufsträgern unterbleiben, die dieses Siegel bei ihrem Impressum veröffentlichen.

Sie können es auch hier von unserer Internetseite downloaden:

https://kanzlei-michaelis.de/downloads/#toggle-id-4

Beschwerdequote null! Wenn das kein gutes Ergebnis ist!

Ich kann Ihnen also nur dringend empfehlen, dass Sie dieses von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte kostenlos angebotene Siegel nutzen und damit die Abmahngefahr erheblich eindämmen.

Ein kleines Geschenk als Sommergruß!

Herzliche Grüße

Ihr

Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht