
Haftung von eigenen Beschäftigten
Weiterbildungsinhalte am 24.11.2026 von 17:00 bis 19:00 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis
Referent: Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer agieren für Unternehmen. Im Idealfall tun Sie dies zum Nutzen ihres Unternehmens. Es gibt aber leider in der Praxis eine große Fülle von Konstellationen, in denen durch das Agieren von Beschäftigten Schäden für das Unternehmen entstehen können. Dies muss von der Beschäftigtenseite nicht einmal absichtlich, nicht einmal vorwerfbar sein. Es gibt aber auch Schäden, die Beschäftigte durch Fehlverhalten, durch Vertragsverletzungen (Verstöße gegen den Arbeitsvertrag) oder ähnlich dem Unternehmen zufügen. Beispiele können verschuldete Krankheitszeiten, Verletzung von Kündigungsfristen, gern auch nach einer vom Arbeitgeber bezahlten Fortbildung, Wettbewerbsverstöße, Entwendung von Firmen-Unterlagen oder sonstigem Firmen-Eigentum, Datenschutz-Verstöße und vieles mehr sein.
Diese Veranstaltung möchte einen Überblick über den in der Praxis sehr relevanten Bereich des Schadensrechts und der Haftung in Beschäftigungsverhältnissen bieten.
Sie sind dazu herzlich eingeladen.

