
28.04.2026 BAV Ganztagsschulung für Fortgeschrittene
BAV – Update! Die Weiterbildung zur betrieblichen Altersversorgung
mit Markus Kirner am 28.04.2026
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,
zum inzwischen 9. Mal möchten wir für alle Interessierten eine Intensiv-Weiterbildung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Wie immer gibt es neben ganz aktuellen Themen auch sehr viele Fragestellungen zur betrieblichen Altersversorgung, interessanter Informationen und wissenswerter Hintergründe. Daher haben wir auch dieses Mal für den bAV-Workshop den ganzen Tag eingeplant.
Wir hoffen sehr, dass Sie mit unseren Referenten Markus Kirner am
28.04.2026
von
10:00 bis 17:00 Uhr
online die Zeit finden, unseren Intensiv-Workshop zur betrieblichen Altersversorgung wahrzunehmen. Wie von vielen Mandanten gewünscht werden wir den Workshop wie auch schon in den letzten Jahren über Microsoft Teams stattfinden lassen.
Unser Spezialist für die betriebliche Altersversorgung, Herr Markus Kirner, wird für Sie den spannenden Workshop gestalten.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist mehr denn je im Fokus von Politik, Gewerkschaften und Öffentlichkeit, stellt sie doch die wichtigste Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Das hat nicht zuletzt Bundeskanzler Friedrich Merz in diversen Reden der letzten Tage zum Ausdruck gebracht, verbunden mit der Ankündigung von Änderungen zugunsten größerer Attraktivität. Erstaunlich daran ist zwar, dass diese Aussagen gerade einmal 2 Monate nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II (BRSG II) fällt, unterstreicht aber zugleich auch die künftige Bedeutung der bAV.
Die nicht zufriedenstellende Verbreitung der bAV liegt aber wohl weniger an einer finanziellen Attraktivität, denn seit mehr als 2 Jahrzehnten führen regelmäßige Veränderungen am Betriebsrentengesetz nur sehr bedingt zu einer größeren Verbreitung der bAV. Vielmehr dürfte es an ihrer Komplexität liegen, die viele Unternehmer und Personalverantwortliche Zurückhaltung übern lässt. Denn weil die bAV eine Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt ist, werden selbst aus vermeintlich einfachen Angelegenheiten oftmals schwer zu beantwortende Fragen.
Umso wichtiger ist es, den Arbeitgebern mit und in Ihnen kompetente Berater zur Seite zu stellen, um einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu gestalten, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten. Denn so können den Arbeitgebern und den Verantwortlichen in den Personalabteilungen ihre Sorgen hinsichtlich Komplexität und Haftungsrisiken einer bAV genommen und dadurch tatsächlich für einen Schub für die Verbreitung der bAV gesorgt werden.
Vor diesem Hintergrund wollen wir Ihnen auch diesmal wieder Aspekte vermitteln, die Ihnen in der Beratungspraxis weiterhelfen, auf dem aktuellen Stand zu sein und auch manchmal eher unbekannte Fallstricke zu vermeiden.
Einige der Vortragsthemen kurz zusammengefasst:
- Mindestgarantie 90%, 80%, 60% 50% oder gar 0 % – Wie wenig darf es sein bei Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter bAV bei beitragsorientierter Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung
- Ausfinanzierung Pensionszusagen – es muss nicht immer der klassische Weg sein
- Anrechenbarkeit von freiwilligen Zuschüssen auf arbeitgeberfinanzierter bAV.
- Wertpapiergebundene Versorgungszusage – was ist das und wie wirkt sich diese aus
- CTA und „Rentner-GmbH“ als alternativen zur klassischen Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen
- Kurzer Überblick über das BRSG II
- Wartezeiten, Vorschaltzeiten, Elternzeiten und sonstige entgeltfreie Beschäftigungszeiten – Auswirkung auf Unverfallbarkeitsfristen
- Rentenanpassung bei Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter bAV mit Garantiedynamik – was tun, wenn die Rentendynamik der Rückdeckungsversicherung nicht ausreichend ist
- KVDR – häufige Irrtümer zum Status als Pflichtversicherter oder freiwilligen Versicherter
Und dann natürlich immer „Aktuelles – nicht nur aus der Rechtsprechung“
Der Themenkatalog kann sich aus aktuellem Anlass natürlich noch ein wenig ändern oder erweitern. Und sollte Ihnen ein Ihnen besonders wichtiges Thema fehlen, freuen wir uns über Ihren Vorschlag.
Für diejenigen unter Ihnen, die uns erst einmal näher kennenlernen möchten, ist als Aufwandsentschädigung ein Pauschalbetrag in Höhe von € 399,00 (zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten. Sind Sie jedoch bereits Dauerberatungsmandat bei uns und nehmen schon jetzt unsere umfangreichen Serviceleistungen in Anspruch, so reduzieren wir die Aufwandsentschädigung auf einen Betrag in Höhe von € 149,00 (zzgl. Umsatzsteuer).
Um sicherstellen zu können, dass individuelle Fragen auch umfassend beantwortet werden können, ist auch in diesem Jahr die Teilnehmeranzahl wieder begrenzt.
Anmeldungen senden Sie bitte per E-Mail an radojcic@kanzlei-michaelis.de


