Erste Beratung des Bundestags zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie „IDD“

Regierungskoalitionen fordern weitere Nachbesserung beim Online-Vertrieb

von Rechtsanwalt Lasse Conradt, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

(Hamburg, den 03.04.2017) Mit Spannung wurde der nächste Akt in der langwierigen Umsetzung der IDD-Versicherungsvertriebsrichtlinie und den diesbezüglich angedachten Gesetzesreformen erwartet. Am vergangenen Donnerstag, den 30.03.2017, stand dann die erste Lesung im Bundestag auf der Agenda, die bemerkenswerterweise für 23.30 Uhr terminiert war und deren Reden nicht tatsächlich gehalten wurden, sondern lediglich zu Protokoll gegeben worden sind.

Nachdem sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung schon sehr zurückhaltend hinsichtlich der Empfehlungen der Sachverständigenausschüsse des Bundesrates geäußert hatte – und dabei die äußerst weitgehenden Regelungen verteidigt und unter anderem Provisionsabgabeverbot und die Ausnahme der Beratung im Fernabsatz- oder beim Maklergeschäft weiterhin gefordert hatte -, war die Erwartungshaltung ohnehin gedämpft.

Ausreichende Würdigung der Herausforderungen des Onlinevertriebs?

Die Äußerungen der Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren insofern auch äußerst sparsam. Bemerkenswert ist allein, dass von diesen in ihren Reden gefordert worden ist, den Vertrieb ohne persönliche Beratung („Robo-Advice“), der in erster Linie in der Onlinevermittlung Anwendung findet, vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes stärker zu regulieren, als es der Gesetzentwurf bislang vorsieht. Unisono wird allerdings von den Abgeordneten der Regierungskoalition davor gewarnt, insbesondere die mittelständischen Vermittlerunternehmen durch noch mehr Bürokratie weiter zu belasten, in dem man die Richtlinie nicht im geforderten Umfang umsetzt, sondern durch weitergehende Gesetzesvorschriften eine Überregulierung des Marktes riskiert.

Die großen Bedenken, die viele Versicherungsmakler auch unmittelbar an ihre persönlichen Abgeordneten in den Wahlkreisen geäußert haben (wie unter anderem die Vergütungsregelung für Versicherungsmakler und die Stärkung der Honorarberatung), sollen darüber hinaus Berücksichtigung finden, wenn zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vor der Sommerpause am 30. Juni eine endgültige Fassung des Gesetzes feststehen soll. Zuvor steht allerdings noch die eingehende Beratung und Beschlussfassung im federführenden Wirtschaftsausschuss unter Berücksichtigung der mitberatenden Ausschüsse für Verbraucherschutz und Finanzen an – die diesbezüglich maßgebliche Anhörung findet am 17.Mai statt.

Opposition fordert mehr Verbraucherschutz

Die Fraktionen der Opposition (Linke und Bündnis 90/die Grünen) sehen die Aspekte des Verbraucherschutzes noch nicht ausreichend gewürdigt und fordern insbesondere erhebliche Nachbesserung beim Thema „Vermittlung von Restschuldversicherungen“, die der „Inbegriff von Verbrauchabzocke“ seien. Ebenso fordern diese die Abschaffung bzw. Nichteinführung des Provisionsabgabeverbotes zugunsten der Verbraucher, damit ein freier, nur den Gesetzen des Marktes unterworfener Wettbewerb entstehe.

Vom Verbraucherschutzgedanken getragen ist ebenso die Forderung, dass auch die Versicherungsvermittler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und nicht allein der der Industrie- und Handelskammern unterliegen sollten – eine Erklärung, wie eine solche Aufsichtsfunktion allerdings konkret umgesetzt werden könnte, bleiben die Abgeordneten dieser Fraktionen allerdings schuldig.

Zusammenfassend kann insofern festgestellt werden, dass die Bedenken zumindest Gehör gefunden haben und über die einzelnen Punkte entsprechend in den Ausschüssen beraten werden wird. Zwar verbietet sich momentan noch jegliche Spekulation, allerdings hat die Anhörung der Experten in den Wirtschaftsausschüssen des Bundesrates zumindest dazu geführt, dass die teilweise äußerst problematischen Regelungen im Gesetzentwurf aus November erneut auf den Prüfstand kommen – ähnliche Ergebnisse der Sachverständigenausschüsse des Bundestages sind insofern nicht ausgeschlossen.