Markus Kirner

Rentenberater

Kontakt

Tel. +49 40 88888-777
Fax +49 40 88888-737

Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

kirner@kanzlei-michaelis.de

Download vCard

Über die Person

Herr Kirner ist freiberuflicher Mitarbeiter in der Kanzlei Michaelis und damit of Counsel tätig. Natürlich ist er für Mandanten der Kanzlei Michaelis auch über die Kanzlei jederzeit erreichbar.

Mit Kompetenz und bundesweiter Präsenz wurde Herr Kirner zu einem anerkannten und geschätzten Ansprechpartner. Mit Zertifizierung und Registrierung als Rentenberater ist er zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt und kann ihre Interessen ggf. auch in Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.

Bitte beachten Sie, dass Herr Kirner kein Rechtsanwalt ist, sondern Rentenberater. Eine anwaltliche Begleitung oder forensische Unterstützung erfolgt durch unsere zugelassenen Rechtsanwälte.

Schwerpunkte der Tätigkeiten

Beratung, Schulung, Implementierung und Betreuung sowie Optimierung von Systemen der betrieblichen Altersversorgung für mittelständische Gesellschaften und Großunternehmen.

Darstellung der Dienstleistungen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit einigen Jahren durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung.

Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch für die Behandlung von Sonderfällen detaillierte Regelungen schaffen müssen. Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten.

Gerade durch das kürzlich verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entsteht hier zusätzlicher und zeitnaher Beratungs- und Handlungsbedarf.

Sie erhalten für einen zu vereinbarenden Festpreis eine standardisierte Versorgungsordnung, die gerade bei Arbeitgebern, die bislang keine betriebliche Altersversorgung im Unternehmen haben, i.d.R. ausreichend ist. In dieser Versorgungsordnung sind alle gesetzlichen Vorgaben implementiert sowie für die wichtigsten Punkte wie vorzeitiges Ausscheiden oder auch für das ruhende Arbeitsverhältnis entsprechende Regelungen getroffen.

Auf Wunsch werden wir Ihnen bei einer Mandatierung aber auch gerne eine auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestellte individuelle und vor allem vollständige Versorgungsordnung erstellen, die dann auch Gruppenbildungen vorsehen kann ebenso wie die neue Förderrente, die neue Beitragszusage oder auch „geriesterte“ BAV über eine Direktversicherung / Pensionskasse/ Pensionsfonds. Hierfür erlauben wir uns, einen Stundensatz von 250,- Euro (Dauermandate 200,- Euro) netto in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für entsprechend angepasste Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

Auch erhalten Sie bei gewünschter Beauftragung individuell auf die Unternehmensbedürfnisse abgestellte Unterlagen wie Dokumente zur Protokollierung von Informationsbedürftigen Sachverhalten wie z.B. das vorzeitiges Ausscheiden, Elternzeit, längere Krankheit o.ä.

Gerne können wir Ihnen auch eine eingehende Analyse von bestehenden Betriebsrentenzusagen und deren Dokumentation erstellen, inklusiver ausführlicher Hinweise auf Besonderheiten und eventueller Risiken und  Handlungsnotwendigkeiten bzw. -optionen..

Den Umfang der Analyse und das damit verbundene Honorar können wir gerne in einem kostenfreien und unverbindlichen Orientierungsgespräch festlegen.